Finanzen

Finanzielle Entlastung im Pflegealltag: Diese Möglichkeiten gibt es für Familien

Die Pflege eines geliebten Familienmitglieds zu Hause stellt viele Menschen vor grosse Herausforderungen. Neben der körperlichen und emotionalen Belastung kann die Pflege auch zu finanziellen Engpässen führen. Um diese Last zu mindern, stehen in der Schweiz verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung. Diese Hilfen zielen darauf ab, pflegebedürftige Personen sowie ihre Angehörigen zu entlasten und zu unterstützen.

Alte Eltern benötigen oft Pflege.
Neben den finanziellen Aspekten ist es ebenso wichtig, offen über die bestehenden Herausforderungen zu sprechen, um gemeinsam passende Lösungswege zu finden. © Printemps – stock.adobe.com

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegeberatung: Die richtige Pflegeberatung hilft, alle Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten optimal zu nutzen.
  • Hilfslosenentschädigung: Finanzielle Unterstützung für Menschen, die in ihrem Alltag auf Hilfe angewiesen sind.
  • Assistenzbeiträge: Unterstützung, um die Selbstständigkeit zu wahren und die Pflege flexibler zu gestalten.
  • Betreuungsgutschriften: Absicherung der pflegenden Angehörigen bei der Altersvorsorge.
  • Entlohnung: Vergütung für pflegende Angehörige in einigen Kantonen möglich.

Die richtige Pflegeberatung: Ein wertvoller Baustein

Ein essenzieller Teil der Pflege zu Hause ist die richtige Pflegeberatung. Es existieren diverse Beratungsstellen, die Familien dabei unterstützen, sich im komplexen System der Sozialversicherungen zurechtzufinden. Eine solche Beratung hilft, die geeigneten Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen und sicherzustellen, dass keine finanziellen Hilfen übersehen werden. Sie ermöglichen es Angehörigen, die bestmögliche Betreuung für pflegebedürftige Familienmitglieder sicherzustellen, ohne dass die Familie überfordert wird.

Hilfslosenentschädigung: Direkte finanzielle Hilfe

Eine der zentralen Unterstützungsleistungen für pflegebedürftige Personen, ist die Hilfslosenentschädigung. Menschen, die aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung Hilfe im Alltag benötigen, können diese Entschädigung beantragen.

Wer hat Anspruch?

  • Personen, die in der Schweiz leben und dauerhafte Unterstützung bei alltäglichen Tätigkeiten wie Anziehen, Körperpflege oder Essen benötigen.
  • Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Grad der Hilfsbedürftigkeit und kann monatlich mehrere Hundert Franken betragen.
  • Ein Antrag wird direkt bei den zuständigen Stellen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) oder Invalidenversicherung (IV) eingereicht.

Diese Form der Entschädigung kann einen wichtigen Beitrag zur Deckung der Pflegekosten leisten und die finanzielle Situation der Familie entlasten.

Assistenzbeiträge: Förderung der Selbstständigkeit

Personen, die trotz Pflegebedürftigkeit in der Lage sind, gewisse Alltagsaufgaben selbstständig zu erledigen, können Assistenzbeiträge beantragen. Sie können verwendet werden, um eine Assistenzperson zu beschäftigen, die im Alltag hilft, sei es bei der Pflege oder bei organisatorischen Aufgaben. Dieser Beitrag ist besonders hilfreich, wenn Familienangehörige, etwa aufgrund ihrer beruflichen Verpflichtungen, nicht rund um die Uhr anwesend sein können. So kann eine Assistenzperson in den Zeiten einspringen, in denen die Angehörigen nicht verfügbar sind, und dadurch die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person unterstützen.

Die Vorteile von Assistenzbeiträgen

  • Flexibilität: Die Beiträge können individuell eingesetzt werden, je nachdem, wo die meiste Unterstützung benötigt wird.
  • Entlastung für Angehörige: Angehörige müssen nicht die gesamte Pflege allein stemmen und können Aufgaben an professionelle Assistenten delegieren.
  • Selbstbestimmung: Die pflegebedürftige Person kann weiterhin selbst entscheiden, wie und wann sie Unterstützung erhalten möchte.

Die Beantragung von Assistenzbeiträgen erfolgt über die IV. Sie helfen insbesondere dabei, die Unabhängigkeit im Alltag so weit wie möglich zu erhalten.

Betreuungsgutschriften: Für die Rente vorsorgen

Wer sich in der Schweiz um die Pflege von Angehörigen kümmert, kann Betreuungsgutschriften bei der AHV beantragen. Diese Gutschriften sollen sicherstellen, dass pflegende Angehörige bei ihrer Altersrente nicht benachteiligt werden, wenn sie aufgrund der Pflege ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder ganz aufgeben müssen.

Wie funktionieren Betreuungsgutschriften?

  • Betreuungsgutschriften werden als fiktives Einkommen bei der Berechnung der AHV angerechnet.
  • Sie gleichen Lohnausfälle aus, die durch die Pflege entstehen, und sichern somit die Rente im Alter.
  • Anspruch besteht für Personen, die regelmässig Angehörige pflegen, und die Gutschriften müssen bei der AHV angemeldet werden.

Durch diese Gutschriften wird die Pflege von Angehörigen auch finanziell anerkannt und unterstützt.

Tipps für zusätzliche Entlastung

Neben den bereits genannten finanziellen Hilfen gibt es weitere Wege, wie Sie den Pflegealltag leichter bewältigen können:

Nützliche Tipps für pflegende Angehörige

  1. Steuerliche Vorteile nutzen: Viele Ausgaben im Zusammenhang mit der Pflege können steuerlich abgesetzt werden. Dazu gehören medizinische Kosten, Umbauten im Wohnbereich oder der Kauf von Hilfsmitteln.
  2. Kurzzeitpflege und Entlastungsdienste: Nutzen Sie Angebote zur Kurzzeitpflege oder stundenweisen Entlastung, um sich selbst eine Pause zu gönnen.
  3. Vernetzung und Austausch: Es gibt zahlreiche Selbsthilfegruppen und Plattformen, auf denen sich pflegende Angehörige austauschen können. Der Austausch mit anderen in ähnlichen Situationen kann wertvolle Tipps und psychische Unterstützung bieten.
  4. Professionelle Hilfe annehmen: Zögern Sie nicht, zusätzliche Pflegeleistungen oder private Dienste in Anspruch zu nehmen, um sich im Pflegealltag zu entlasten.
  5. Regelmässiger Austausch: Pflegen Sie regelmässig den Kontakt mit anderen Menschen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden. Dies hilft nicht nur, stets gut informiert zu bleiben, sondern bietet auch wertvolle mentale Unterstützung und stärkt das Gefühl von Gemeinschaft.
  6. Offene Kommunikation: Es ist essenziell, regelmässig mit der zu pflegenden Person zu sprechen, um ihre Bedürfnisse und Wünsche genau zu verstehen. Dieser Austausch hilft nicht nur der pflegebedürftigen Person, sich gehört und ernst genommen zu fühlen, sondern ermöglicht auch, dass beide Seiten die Erwartungen und Grenzen des anderen besser verstehen. So kann die Pflegebeziehung harmonischer gestaltet werden.

Fazit

Die Schweiz bietet pflegenden Angehörigen und pflegebedürftigen Menschen verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung, um den Pflegealltag zu erleichtern. Von der Hilfslosenentschädigung über Assistenzbeiträge bis hin zu Betreuungsgutschriften und der Alternative der Entlohnung: Es gibt zahlreiche Wege, die finanzielle Last zu mindern. Darüber hinaus ist es entscheidend, die richtige Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle verfügbaren Leistungen optimal genutzt werden.

Neben den direkten finanziellen Hilfen bieten auch steuerliche Entlastungen und die Inanspruchnahme von Entlastungsdiensten wertvolle Unterstützung. Letztendlich ist es entscheidend, alle verfügbaren Optionen voll auszuschöpfen, ohne dabei die eigene psychische Belastbarkeit zu überschreiten. Neben den finanziellen Aspekten ist es ebenso wichtig, offen über die bestehenden Herausforderungen zu sprechen, um gemeinsam passende Lösungswege zu finden. Eine offene und ehrliche Kommunikation erleichtert es, auf die Bedürfnisse aller Beteiligten einzugehen und mögliche Spannungen frühzeitig zu lösen.

Quellen

  • Schweizerische Eidgenossenschaft
  • SVA Zürich
  • PRO FAMILIA SCHWEIZ
  • Kanton Luzern

Weitere Artikel in Finanzen

Aktuelle Artikel

Beliebte Artikel