Die eigenen Familienmitglieder pflegen – kennen Sie Ihre Rechte?
Advertorial – Über 600'000 Personen pflegen hierzulande ihre Angehörigen oder nahestehende Personen zu Hause – oft selbstlos und ohne ausreichende Unterstützung. Ein beträchtlicher Teil dieser pflegenden Personen gehört selbst der älteren Generation an und unterstützt beispielsweise den eigenen Partner oder die eigene Partnerin in der Grundpflege. Hinzu kommen Personen mitten im Berufsleben, die beruflich kürzertreten, um sich um ihre Eltern oder Schwiegereltern zu kümmern. Trotz ihres bedeutenden Beitrags zum Gesundheitswesen, ist die Anerkennung noch oft gering. Umso wichtiger, die eigenen Rechte auf Unterstützung zu kennen. Carela klärt im Beitrag auf.
Lepica pflegt ihren 72-jährigen Ehemann, der an mehreren chronischen Erkrankungen leidet. Sie duscht ihn, massiert täglich seine schweren Beine, schneidet seine Finger- und Zehennägel. Für die 63-jährige Ostschweizerin ist dies selbstverständlich. Die Spitex ist für das Ehepaar keine Option. Ähnlich geht es Ljiljana, deren Ehemann vor sechs Jahren an Demenz erkrankte. Seither pflegt sie den 65-Jährigen abhängig von seiner Tagesverfassung: Waschen, Duschen, Körperpflege, Unterstützung bei Verwirrtheit, Erinnerungshilfe an Trinken & Essen. Würde sie das nicht tun, müsste ihr Mann wohl in ein Heim.
So oder ähnlich wie die beiden Frauen machen das rund 600'000 Personen in der Schweiz: Sie entlasten das Gesundheitswesen massiv – um rund 3.7 Milliarden Franken pro Jahr, weil Spitex- und Heimkosten gespart werden.
Das Bundesgerichtsurteil von 2019 schafft Wertschätzung
Trotz dieser immensen Entlastung des Gesundheitssystems sind viele pflegende Angehörige nicht ausreichend über ihre Rechte informiert. Seit 2019 haben Angehörige, die pflegerische Tätigkeiten übernehmen, Anspruch auf Entlohnung und Unterstützung – vorausgesetzt, sie sind bei einer spezialisierten Spitex-Organisation angestellt. Es gibt keine Altersgrenze nach oben, solange die pflegende Person körperlich und geistig dazu in der Lage ist.
Ein Beispiel für eine solche Spitexorganisation ist Carela. Das Unternehmen unterstützt pflegende Angehörige im Dreiklang fachlich, finanziell und emotional. Bezahlt werden die Leistungen von der Krankenkasse und dem Kanton oder der Gemeinde.
Pflegende Angehörige finden hier individuelle Unterstüzung
Carela stellt pflegende Angehörige ein, leitet sie in der Pflege an, gibt Tipps für die individuelle Pflegesituation und ist bei allen Sorgen und Zweifeln die erste Anlaufstelle. Azra Karabegovic, Co-CEO und Leiterin Pflege von Carela, betont: «Es ist essenziell, pflegende Angehörige frühzeitig miteinzubeziehen und zu unterstützen, um Überlastungen zu vermeiden. Unsere Arbeit hilft, die Pflegesituation zu Hause zu stabilisieren.»
Denn leider laufen pflegende Angehörige ohne Hilfestellung nicht selten in eine Überlastung. Azra Karabegovic weiss aus ihrer langjährigen Spitex-Erfahrung: «Viele Angehörige leisten hervorragende Arbeit, aber oft bis zur Grenze ihrer Belastbarkeit – körperlich und emotional. Was oft fehlt, ist eine Anlaufstelle, die auch sie unterstützt.»
Nina Stamenovic, ebenfalls Co-CEO, fügt hinzu: «Mit Carela wollen wir sicherstellen, dass pflegende Angehörige die Anerkennung und Hilfe erhalten, die sie verdienen. Ihre Arbeit ist von unschätzbarem Wert, findet aber oft im Verborgenen statt. Gerade bei älteren Personen haben wir die Erfahrung gemacht, dass sie die Pflege ihres Partners als selbstverständlich ansehen. Sie sind der Meinung, dass es sich so gehört.» Sie ergänzt zwinkernd: «Hilfe anzunehmen ist dabei aber nicht verboten.»
Stundenlohn als wichtiger Zustupf
Für Menschen wie Lepica und Ljiljana ist die Unterstützung von Carela eine grosse Hilfe – nicht nur in fachlicher Hinsicht, sondern auch finanziell. Beide Frauen verdienen durch ihre Tätigkeit etwa 1.000 bis 1.200 Franken pro Monat. Dieses zusätzliche Einkommen zur Rente entlastet sie und gibt ihnen die Möglichkeit, sich auch mal eine Auszeit zu nehmen und neue Kraft zu schöpfen. Nina Stamenovic erklärt: «Pflegende Angehörige stehen unter immensem Druck. Ihre Arbeit erfordert nicht nur körperliche, sondern auch psychische Stärke. Oft vergessen sie dabei ihre eigenen Bedürfnisse. Doch nur wenn sie selbst gesund bleiben, können sie langfristig für ihre Liebsten sorgen. Sich um sich selbst zu kümmern, ist daher keine Selbstsucht, sondern die Grundlage für eine gute Pflege.»
Seit 2019 können sich Personen, die Angehörige oder nahestehende Personen in der Grundpflege unterstützen, bei einer spezialisierten Spitex-Organisation wie Carela anstellen, begleiten und vergüten lassen. Zur Grundpflege gehören gemäss Krankenversicherungsgesetz Leistungen, wie Duschen, Körper- und Intimpflege, Toilettengang, Mobilisation und Essen/Trinken eingeben.
Pflegende Angehörige finden unter www.carela.ch oder unter 044 322 28 28 mehr Informationen und Beratung.