Finanzen

Mehr Geld für Rentner, höhere Prämien – das bringt 2023

Mehr Handlungsspielraum für Erblasser, höhere AHV-Renten und mehr Geld für Alleinstehende: In diesem Jahr stehen einige Änderungen rund ums Geld an. Unter anderem kann man mehr Beiträge in die 3a einzahlen, im Gegenzug muss mit höheren Krankenkassenprämien gerechnet werden. Das Jahr 2023 hält ein paar Veränderungen bereit. In diesem Artikel erfahren Sie, was Seniorinnen und Senioren wissen müssen. 

2023 gibt es einige neue Verpflichtungen und Gesetze.
2023 gibt es neue Gesetze und Änderungen, die auch Seniorinnen und Senioren betreffen. © RichLegg / E+

Gesetzesänderung 2023 – das Wichtigste in Kürze: 

Erbrecht

Der Erblasser erhält mehr Handlungsspielraum. Die Pflichtteile werden reduziert und teilweise ganz abgeschafft. Es handelt sich dabei um die gesetzlich vorgeschriebenen Anteile am Erbe, die den Erben nicht gegen deren Willen entzogen werden können. Dies ermöglicht es Erblassern, dadurch ihre Vorzüge zu berücksichtigen und entsprechend den Nachlass zu verteilen. Beispiel: Ein Konkubinatspartner kann neu mit einem grösseren Anteil berücksichtigt werden. 

Die Pflichtteile im Überblick:

  • Der Pflichtteil für Nachkommen wird von ¾ auf ½ des gesetzlichen Erbanspruches reduziert
  • Der Pflichtteil der Eltern wird abgeschafft
  • Gleich bleibt der Pflichtteil für Ehepartner. Er beträgt nach wie vor 50 Prozent des gesetzlichen Erbanspruches
  • Diese Änderungen bringen mit sich, dass die freie Quote in jedem Erbfall auf mindestens 50 Prozent steigt. Das heisst konkret: Erblasser können die Hälfte ihres Vermögens frei verteilen.
  • Wichtige Voraussetzung: Dieser Wunsch muss schriftlich festgehalten sein. Ohne ein Testament bleiben die gesetzlichen Erbteile bestehen

Säule 3a

Ab diesem Jahr kann man mehr Geld in die Säule 3a einzahlen. Für Angestellte gilt neu der Maximalbeitrag von 7056 Franken. Personen, die keine Pensionskasse haben, dürfen maximal 20 Prozent ihres Nettoeinkommens oder 35280 Franken einzahlen.

Mit 3a kann man im Verlauf des Erwerbslebens bis zur Pensionierung bei einer Bank oder einer Versicherung ein Sparguthaben anhäufen. Die Zinsen eines 3a-Kontos sind höher, dafür kann man die einbezahlten Beiträge von der Steuererklärung abziehen.

Wer zu viel einbezahlt hat, wird in der Regel von den Steuerbehörden aufgefordert, die zu viel einbezahlten Beiträge vom 3a-Konto zurückerstatten zu lassen. Banken zahlen häufig dann nur den Überschussbeitrag zurück – ohne Zinsen. Alle in der Schweiz wohnhaften Personen mit einem AHV-pflichtigen Einkommen können in ein 3a-Konto einzahlen. Das gilt auch für Senioren, die nach der Pensionierung weiter arbeiten und ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielen.

AHV

AHV- und IV-Renten werden um 2,5 Prozent erhöht. Der Grund dafür ist die Teuerung. Für die Mindestrente heisst das: Sie steigt von 1195 auf 1225 Franken. Die Höchstrente: von 2390 auf 2450 Franken. Ehepaare haben eine Oberstgrenze von 3675 Franken – bisher lag sie bei 3585 Franken. Diese Erhöhung führt zu Mehrkosten von rund 1370 Millionen Franken. Davon fallen 1215 Millionen Franken auf die AHV, wovon 245 Millionen Franken der Bund übernimmt. 

Höhere Beiträge gibt es auch bei den Assistenzbeiträgen. Wer Hilflosenentschädigung erhält, hat Anspruch auf Assistenzbeiträge. Diese Beiträge sollen die Selbstbestimmung und die Eigenverantwortung fördern, damit die Betroffenen weiterhin zu Hause leben können. 

Auch erhöht werden die Beiträge bei schwerer Hilflosigkeit für AHV-Bezügerinnen und - Bezüger. Neuer Betrag: 980 Franken. Für erwachsene IV-Rentnerinnen und -Rentner steigt der Beitrag auf 1960 Franken (zu Hause) beziehungsweise 490 Franken (im Heim).

Ergänzungsleistungen

Alleinstehende erhalten im Jahr neu 20100 Franken Ergänzungsleistungen (EL), um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Das sind rund 40 Franken pro Monat mehr. Paare erhalten ungefähr 61 Franken im Monat mehr. Das heisst umgerechnet 30150 Franken im Jahr. EL sind Beiträge, die monatlich ausbezahlt werden. Sie  sollen Betroffenen das Existenzminimum sichern. 

Höhere Krankenkassenprämien

Nach vier relativ stabilen Jahren steigen dieses Jahr die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung in allen Kantonen an: Die Monatsprämie beträgt im Schnitt 335 Franken. Das entspricht einem Anstieg von 6,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Grund für den Prämienanstieg: Die Covid-19-Pandemie, die zu mehr Behandlungen und Impfungen geführt hat. Wegen der Pandemie mussten Spitäler medizinische Eingriffe verschieben, die später nachgeholt werden mussten und zu einem starken Anstieg führten. Wie hoch die Prämien kantonal ansteigen, kann man dem Prämienrechner des Bundes entnehmen. 

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