Testament schreiben: Darauf müssen Ihre Eltern achten
Was soll mit dem Vermögen geschehen, wenn die Mutter oder der Vater stirbt? Wichtig ist, dass die Eltern ein Testament machen – jedenfalls dann, wenn sie selbst über die Verteilung entscheiden und die gesetzliche Verteilung des Erbes teilweise ändern möchten. Es gibt klare Vorgaben, die erfüllt sein müssen, damit das Testament rechtsgültig ist.
Testament schreiben – das Wichtigste in Kürze:
- In der Schweiz kann jeder Mensch, der urteilsfähig ist und das 18. Lebensjahr hinter sich hat, ein rechtsgültiges Testament schreiben. Mehr erfahren Sie hier.
- Es gibt kostenfreie und rechtmässige Vorlagen. Vorlagen finden Sie hier.
- Beim Notar können verschiedene Gebühren anfallen. Wie hoch diese ausfallen können, lesen Sie hier.
- Ein einfaches Testament lässt sich kostenlos selbst ohne Notar schreiben. Wie das geht, erfahren Sie hier.
- Eheleute sichern sich mit einem Erbvertrag gegenseitig ab. Wieso das Sinn macht, lesen Sie hier.
Wer darf in der Schweiz ein Testament schreiben?
«Wer urteilsfähig ist und das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, kann ein Testament verfassen», heisst es im Artikel 467 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. «Eine Zustimmung des Vormundes ist nicht nötig.» Dem Gesetz zufolge muss das Testament immer von der verfügenden Person selbst errichtet werden.
Wie sieht eine Vorlage für ein Testament aus?
Vorlagen für ein Testament enthalten folgende Gliederung:
- Eine Vorlage für ein Testament in der Schweiz enthält zunächst die Überschrift
- Es folgt ein Satz, der dem Willen zu einer Verfügung Ausdruck verleiht. Dieser Satz enthält den eigenen Namen, das Geburtsdatum und die Adresse
- Anschliessend sind die einzelnen Verfügungen aufgelistet
- Am Ende stehen Wohnort, Datum und die vollständige Unterschrift.
Hier finden Sie kostenlose Muster
Diese kostenlosen Vorlagen machen es, ein Testament zu erstellen. Eine Vorlage für die Schweiz finden Sie hier. Weiter Beispiele finden Sie hier:
Nicht alle Testament-Vorlagen aus dem Internet dürfen kopiert werden, um sie zu nutzen. Voraussetzung ist, dass sie ausdrücklich kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Wichtig ist, dass die Vorlage aus einer seriösen Quelle stammt, damit das Testament rechtmässig ist. Seriöse Quellen sind etwa Anwaltskanzleien oder offizielle Institutionen. Sie richtigen sich nach der Schweizer Gesetzgebung.
Testament schreiben beim Notar: Wie viel kostet das?
Es gibt verschiedene Gebühren, die im Zusammenhang mit einem Testament anfallen können, zum Beispiel für die Beglaubigung einer Unterschrift, für einen Testamentsentwurf, für die Deponierung des Testamentes oder für die Erstellung eines Ehe- und Erbvertrages. Im Kanton Zürich kann ein Testamentsentwurf mit Beratung zum Beispiel zwischen 50 und 2500 Franken kosten – je nach Stundenaufwand. Mit welchen Kosten zu rechnen sind, zeigen diese beiden Beispiele aus dem Kanton Zürich und dem Kanton St. Gallen.
Testament schreiben ohne Notar
Zunächst ist es wichtig, sich einen Überblick über die eigenen Vermögenswerte zu verschaffen. Dazu gehören zum Beispiel Bargeld, Konten, Aktien, Immobilien, Fahrzeuge, Bilder und Schmuck. Die gesetzlichen Erben erhalten in der Regel einen Pflichtteil. Der Rest lässt sich an Angehörige, Freunde und Organisationen frei verteilen. Die zentrale Frage ist: Wer soll etwas bekommen?
Wer ohne Notar ein rechtsgültiges und einfaches Testament richtig schreiben möchte, sollte folgende Punkte beachten:
- sich Zeit nehmen
- das Testament komplett von Hand schreiben
- Das Schreibmittel kann man frei wählen. Für eine gute Lesbarkeit eignen sich Tinte oder ein Kugelschreiber
- Die Sprache und auch die Schrift sind nicht vorgeschrieben
- Die Überschrift des Dokumentes lautet «Testament»
- auf klare und unmissverständliche Formulierungen achten
- Ort und Datum und Unterschrift mit Vorname und Nachnahme am Schluss schreiben
- Besteht bereits ein anderes Testament, ist es wichtig, dass auf dem neuen Testament vermerkt ist: «Meine bisherigen Testamente erkläre ich als ungültig.»
Überlegen Sie sich, ob es im Fall Ihrer Eltern sinnvoll ist, dem Testament eine ärztliche Bescheinigung ihrer Urteilsfähigkeit beizulegen. Der Grund: Bei einer beginnenden Demenz verhindern Ihre Eltern, dass das Testament aufgrund einer Krankheit als ungültig erklärt wird.
Testament schreiben: Wie Eheleute vorgehen sollten
Eheleute schliessen am besten einen Erbvertrag ab. Mithilfe eines Erbvertrages können sich Ehepartner und eingetragene Partner beim Erben gegenseitig begünstigen. Treffen Ehepaare keine Vorkehrungen für den Todesfall, kann es sein, dass der hinterbliebene Partner finanzielle Probleme bekommt, weil er seine Miterben auszahlen muss.
Ein Erbvertrag macht es möglich, zugunsten der Kinder, anderer Personen oder Institutionen auf den Pflichtteil zu verzichten, wenn der Partner stirbt. Wichtig ist zu wissen: Ein Testament kann man jederzeit selbst widerrufen und abändern. Einen Erbvertrag kann man nur mit dem Einverständnis aller Parteien, die ihn unterzeichnet haben, abändern.
Was tun, wenn man nicht mehr schreiben kann?
Wer nicht schreiben kann, hat in der Schweiz die Möglichkeit, ein öffentliches Testament zu machen. Eine Urkundsperson übernimmt dann das Errichten des Testaments. Zwei unabhängige Zeugen sind dabei.
In sehr seltenen Fällen – zum Beispiel, wenn der Tod unmittelbar bevorsteht – ist es möglich, ein mündliches Testament zu machen. Dann teilt der Erblasser zwei unabhängigen Zeugen seinen letzten Willen mit. Die Zeugen müssen dann sofort bei nächstgelegenem Gericht den letzten Willen zu Protokoll geben. Das Testament wird ungültig, wenn sich die Situation des Erblassers verbessert und er doch noch ein eigenhändiges oder ein öffentliches Testament machen kann.
Wann sollte ich ein Testament schreiben
Ab wann ein Testament schreiben? Diese Frage stellen sich viele Menschen. Abhängig ist die Antwort nicht vom Alter, denn der Tod kann sich jederzeit einstellen. Stattdessen ist es sinnvoll, dann ein Testament zu schreiben, wenn die gesetzliche Aufteilung des Testamentes nicht dem eigenen Willen entspricht. In diesem Fall lässt sich mithilfe eines Testamentes zum Beispiel eine Schenkung machen oder eine gemeinnützige Organisation begünstigen.