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Einweisung ins Pflegeheim bei Demenz: Was tun, wenn Vater nicht will? 

Die professionelle Pflege von Demenzerkrankten ist zentral für deren Wohlbefinden und erfordert spezialisierte Kenntnisse. Doch was tun, wenn Eltern mit Demenz nicht in ein Heim möchten? Urteilsunfähige Personen können durch eine Erwachsenenschutzbehörde ins Pflegeheim eingewiesen werden. Doch dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Denn eine Einweisung folgt einem festgelegten Verfahren. Angehörige sollte bei der Auswahl eines Pflegeheims stets die Bedürfnisse des Erkrankten berücksichtigen. Für wen ein Heim nicht infrage kommt, gibt es Alternativen. Ein Beispiel ist betreutes Wohnen, das Unterstützung bei mehr Selbstständigkeit ermöglicht.

Mann blickt aus dem Fenster.
Ein Mensch mit Demenz benötigt im fortgeschrittenen Stadium rund um die Uhr Betreuung und Überwachung – was tun, wenn er nicht ins Pflegeheim will? ©  Willowpix/
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Einweisung ins Pflegeheim bei Demenz – das Wichtigste in Kürze: 

Demenz ist eine weitverbreitete und herausfordernde Erkrankung, die sich in verschiedenen Formen manifestieren kann, darunter Alzheimer-Krankheit, vaskuläre Demenz und frontotemporale Demenz, um nur einige zu nennen. Sie betrifft hauptsächlich ältere Menschen und ist durch einen progressiven Verlust kognitiver Fähigkeiten gekennzeichnet, was zu Problemen bei der Gedächtnisbildung, der Orientierung, der Kommunikation und der Selbstversorgung führt. Der Pflegebedarf von Menschen mit Demenz steigt im Laufe der Zeit, da die Erkrankung fortschreitet, und kann erhebliche Belastungen für Familienangehörige und Pflegekräfte mit sich bringen.

Einweisung ins Pflegeheim bei Demenz: Warum ist eine professionelle Pflege wichtig? 

Die professionelle Pflege – zum Beispiel in einem auf Demenz spezialisierten Pflegeheim – spielt eine wichtige Rolle in der Unterstützung von Menschen mit Demenz. Diese Erkrankung erfordert spezialisierte Kenntnisse und Fähigkeiten, um angemessen auf die Bedürfnisse der Betroffenen einzugehen. Pflegekräfte können dazu beitragen, die Lebensqualität der Menschen mit Demenz zu verbessern, indem sie eine sichere Umgebung schaffen, emotionale Unterstützung bieten und bei alltäglichen Aktivitäten wie der persönlichen Hygiene und der Nahrungsaufnahme helfen. 

Darüber hinaus können sie bei der Verwaltung von Verhaltenssymptomen und der Förderung der sozialen Interaktion eine wichtige Rolle spielen. Die Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Fachleuten, einschliesslich Psychologinnen, Ergotherapeuten und Sozialarbeitenden, ist entscheidend, um eine umfassende und individuell angepasste Pflege für Menschen mit Demenz sicherzustellen. 

Kann ich meine Mutter zwingen, ins Altersheim zu gehen? 

Auch wenn professionelle Fachkräfte bei der Betreuung von Personen mit Demenz eine grosse Hilfe sind, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass die Betroffenen dies genauso empfinden. Wenn man das Gefühl hat, dass man eine demenzerkrankte Person, beispielsweise die eigenen Eltern, nicht mehr zu Hause pflegen kann, stellt sich oft die Frage, ob ein Umzug ins Pflegeheim die richtige Entscheidung ist. Doch was kann man tun, wenn sich die Eltern gegen einen solchen Schritt sträuben?

In Situationen, in denen zum Beispiel die eigene Mutter nicht mehr urteilsfähig ist, könnte die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eine fürsorgerische Unterbringung anordnen. Aber nur dann, wenn Hilfsdienste wie Mahlzeitendienst oder Spitex nicht mehr ausreichen und die eigene Mutter sich in ernster Gefahr befindet. Wenn die eigene Mutter hingegen urteilsfähig ist und die Herausforderungen des Alleinlebens bewältigen kann, gelten andere Überlegungen. In diesem Fall wäre es nicht gerechtfertigt, einen Heimeintritt gegen ihren Willen zu erzwingen. Den Wunsch der Eltern, ihren Lebensabend in den eigenen vier Wänden zu verbringen, sollten Kinder respektieren.

Was heisst urteilsfähig? 

Urteilsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, Handlungen basierend auf vernunftgeleiteten Überlegungen zu beurteilen. Laut dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch ist jeder urteilsfähig, der nicht durch Jugendalter, geistige Behinderung, psychische Störungen, Rausch oder ähnliche Zustände in seiner Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt ist. Diese Fähigkeit kann dauerhaft oder temporär fehlen. Bei Kindern und Jugendlichen hängt die Urteilsfähigkeit von ihrer Fähigkeit ab, Situationen selbstständig zu beurteilen und vernünftig zu handeln. Erwachsene, die urteilsunfähig werden, benötigen eine Beiständin oder einen Beistand oder können vorab durch einen Vorsorgeauftrag eine Person für ihre Betreuung und rechtliche Vertretung bestimmen, der erst bei Feststellung der Urteilsunfähigkeit durch die Erwachsenenschutzbehörde wirksam wird.

Einweisung ins Pflegeheim bei Demenz: Wenn Demenzkranke sich wehren

Es ist nicht ungewöhnlich, dass Menschen mit Demenz sich gegen die Idee des Pflegeheimaufenthalts wehren, insbesondere wenn sie nicht in der Lage sind, die Notwendigkeit oder die Vorteile zu erkennen. In solchen Fällen ist es wichtig, einfühlsam und geduldig zu sein und die Gründe für den Widerstand zu verstehen. Möglicherweise können Ängste, Misstrauen oder die Angst vor Verlust und Trennung eine Rolle spielen. Die Kommunikation mit der betroffenen Person und das Einbeziehen ihrer Gefühle und Wünsche sind entscheidend, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

Aufklärung und Information

Demenzkranke Menschen und ihre Angehörigen sollten umfassend über die Vorteile und die Notwendigkeit des Pflegeheimaufenthalts informiert werden.

Einfühlungsvermögen

Pflegekräfte und Angehörige sollten einfühlsam auf die Bedenken und Ängste der Person eingehen und deren Gefühle respektieren.

Schrittweise Eingewöhnung

Ein langsamer Übergang in das Pflegeheim kann die Anpassung erleichtern.

Unterstützung durch Fachleute

Psychologinnen, Gerontologen und Sozialarbeiter können helfen, mit dem Widerstand umzugehen und geeignete Lösungen zu finden.

Einweisung ins Pflegeheim bei Demenz: Was sagt das Gesetz?

In der Schweiz regeln die kantonalen Gesetze und Verordnungen die Einweisung ins Pflegeheim und die damit verbundenen rechtlichen Aspekte. Das Schweizer Gesundheitswesen ist föderal organisiert, was bedeutet, dass jedes der 26 Kantone eigene Regelungen in Bezug auf die Pflege und die Einweisung in Pflegeheime hat. Diese Regelungen können von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein.

Im Allgemeinen müssen in der Schweiz die folgenden Schritte befolgt werden, um eine Person in ein Pflegeheim einzuweisen:

  • Ärztliche Diagnose und Empfehlung: Ein Arzt oder eine Ärztin sollte den Gesundheitszustand der betroffenen Person bewerten und die medizinische Notwendigkeit für eine Pflegeheimunterbringung feststellen. Der Arzt kann auch Empfehlungen für die Art der Pflege und Unterstützung abgeben, die erforderlich sind.
  • Finanzierung: Die Finanzierung der Pflegeheimunterbringung erfolgt in der Regel über die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung oder privat finanzierte Mittel. 
  • Zustimmung und Mitwirkung: Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter sollte der Einweisung zustimmen und aktiv in den Prozess einbezogen werden.
  • Auswahl des Pflegeheims: Gemeinsam mit dem Arzt und gegebenenfalls einem Sozialdienst oder einer Fachstelle wählt die betroffene Person oder ihre Familie das geeignete Pflegeheim aus.
  • Antragstellung: Ein Antrag auf Aufnahme in das ausgewählte Pflegeheim muss gestellt werden. Dies kann je nach Kanton und Einrichtung unterschiedlich sein.
  • Überprüfung und Bewilligung: Die zuständigen Behörden prüfen den Antrag und bewilligen die Aufnahme in das Pflegeheim, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
ärzte diagnostizieren Demenz
Zuerst sollte ein Arzt oder eine Ärztin sollte den Gesundheitszustand der betroffenen Person bewerten.  ©   Natee127/ iStock / Getty Images Plus

Einweisung ins Pflegeheim bei Demenz: welches Pflegeheim?

Bei der Auswahl eines geeigneten Pflegeheims ist es wichtig, sorgfältig vorzugehen. Hier sind einige Suchstrategien, die helfen können:

  • Recherche im Internet: Online-Suchmaschinen und Pflegeheim-Websites bieten häufig Informationen über nahegelegene Einrichtungen. Es ist empfehlenswert, Kundenbewertungen und Erfahrungsberichte zu lesen, um sich einen ersten Eindruck von der Pflegequalität zu verschaffen. Viele Pflegeheime bieten spezielle Wohn- und Betreuungsangebote, die auf die Bedürfnisse von Demenzkranken zugeschnitten sind und diesen gerecht werden.
  • Empfehlungen von Fachleuten: Ärzte und Ärztinnen, Sozialberaterinnen und Sozialberater oder Gerontologen können wertvolle Empfehlungen für Pflegeheime geben, die den individuellen Bedürfnissen und Vorlieben entsprechen.
  • Besichtigung vor Ort: Ein persönlicher Besuch im Pflegeheim ist entscheidend. Dadurch kann man sich ein Bild von der Einrichtung machen, die Qualität der Pflege und die Atmosphäre vor Ort beurteilen.
  • Pflegeheim «testen»: Eine Vielzahl von Pflegeheimen ermöglicht kostenpflichtiges Probewohnen, bei dem man für einige Tage das potenzielle neue Zuhause kennenlernen kann, um festzustellen, ob es wirklich die richtige Wahl ist.

Spezialisierte Pflegeheime für Demenzkranke

Menschen mit Demenz haben besondere Bedürfnisse, die in spezialisierten Pflegeheimen besser erfüllt werden können. Diese Einrichtungen sind darauf ausgerichtet, auf die Herausforderungen der Demenz einzugehen, und bieten eine entsprechende Umgebung und geschultes Personal. 

Bei der Auswahl eines Pflegeheims sollten verschiedene Kriterien berücksichtigt werden, darunter:

  • Standort und Zugänglichkeit für Besuche von Angehörigen
  • Ruf und Ansehen der Einrichtung
  • Qualifikation und Weiterbildung des Pflegepersonals
  • Verfügbarkeit von medizinischer Versorgung und Therapie
  • Hygiene und Sicherheit in der Einrichtung
  • Aktivitäten und Möglichkeiten zur sozialen Interaktion für die Bewohner
  • Kosten und Finanzierungsoptionen
  • Stimmung und Zufriedenheit des Personals: Sind die Mitarbeiter motiviert und freundlich? 
  • Architektonisches Design: Entspricht die Einrichtung aktuellen Standards oder wirkt veraltet?
  • Ist die Heimleitung offen für Fragen und Anregungen? 

Wie wichtig sind Besuche für Demenzkranke?

Besuche von Angehörigen und Freunden sind für Demenzkranke von grosser Bedeutung. Sie können das Wohlbefinden und die Lebensqualität erheblich verbessern, indem sie Verbindung, Sicherheit und emotionalen Trost bieten. Für Menschen mit Demenz können Besuche auch die Erinnerungen an vergangene Ereignisse und Beziehungen wiederbeleben, was ihre Lebensfreude steigern kann.

Wie oft Demenzkranke im Heim besuchen?

Die Besuchshäufigkeit sollte individuell angepasst werden, da sie von den Bedürfnissen und Fähigkeiten des Menschen mit Demenz abhängt. In der Regel ist es jedoch ratsam, regelmässige Besuche zu planen, um eine Kontinuität in der Beziehung aufrechtzuerhalten. Eine ausgewogene Besuchshäufigkeit kann einmal pro Woche oder öfter sein, abhängig von den Umständen.

Gestaltung von Besuchen

Besuche sollten so gestaltet werden, dass sie dem Demenzkranken angenehm und sinnvoll sind. Dies kann Aktivitäten wie Spaziergänge, gemeinsames Musikhören, das Betrachten von Fotoalben oder das Erzählen von Geschichten beinhalten. Es ist wichtig, Geduld und Empathie zu zeigen und sich auf die gegenwärtigen Gefühle und Bedürfnisse der Person einzustellen. Eine ruhige und vertraute Umgebung kann ebenfalls dazu beitragen, die Interaktion positiv zu gestalten.

Einweisung ins Pflegeheim bei Demenz: Wie hoch fallen die Kosten aus?

Die Kosten für einen Pflegeheimaufenthalt können erheblich variieren und hängen von Faktoren wie der Region, der Einrichtung, dem Pflegebedarf und dem gewählten Zimmer ab. In der Regel umfassen die Kosten Unterkunft, Verpflegung, Pflege und Betreuung. Es ist ratsam, die genauen Kosten mit dem Pflegeheim zu klären und einen klaren Überblick über die finanziellen Verpflichtungen zu erhalten.

So setzen sich die Kosten für ein Pflegeheim zusammen

Pflegekosten: Die Kosten für die Pflege sind nicht der teuerste Teil. Bewohnerinnen und Bewohner eines Alters- oder Pflegeheims beteiligen sich pro Tag mit maximal 23 Franken an den Pflegekosten, selbst in der höchsten Pflegestufe.

Hotellerie und Betreuung: Dies ist der teurere Teil der Heimkosten. Hierzu gehören Kosten für das Zimmer, Verpflegung, Wäschereinigung und Betreuung. Diese Ausgaben muss man selbst tragen und liegen zwischen rund 150 und 240 Franken pro Tag.

Persönliche Auslagen: Neben der Hotellerie und Betreuung gibt es zusätzliche persönliche Ausgaben wie Friseurbesuche, Pediküre, Bekleidung, Pflegeprodukte und Restaurantbesuche, die man ebenfalls selbst tragen muss.

So sind die Kosten aufgeteilt: 

  • Krankenkasse: Die obligatorische Krankenversicherung trägt einen Teil der Pflegekosten. Sie zahlt 9.60 Franken pro 20 Minuten Pflege, jedoch höchstens 115.20 Franken pro Tag ab 220 Minuten Pflege.
  • Restfinanzierung: Wenn die Bewohnerbeteiligung und die Krankenkasse nicht ausreichen, um alle Pflegekosten zu decken, wird der verbleibende Betrag über die Restfinanzierung durch den Kanton oder die Gemeinde beglichen, wobei die Regelungen je nach Kanton variieren.
  • Ergänzungsleistungen: Personen, die nicht genug Geld haben, um die Heimkosten zu decken, können Ergänzungsleistungen beantragen. Diese umfassen die 23 Franken für die Pflege sowie die Kosten für Hotellerie und Betreuung.
  • Sozialhilfe und Verwandtenunterstützung: Wenn Ergänzungsleistungen nicht ausreichen, kann Sozialhilfe bei der Wohngemeinde beantragt werden, obwohl sie niedriger ist als Ergänzungsleistungen. Die Verwandtenunterstützungspflicht wird ebenfalls geprüft, wobei die Hürden hoch sind.

Einweisung ins Pflegeheim bei Demenz: Das sind die Risiken 

Teures Heim: Selbst wenn man Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat, muss man einen Teil der Kosten für ein teures Heim selbst tragen, da diese maximal die vom Kanton festgelegten Höchstwerte übernehmen.

Schenkung und Erbvorbezug: Das Verschenken von Vermögen an Kinder kann sich negativ auf die Berechtigung für Ergänzungsleistungen auswirken, da die Ausgleichskasse Vermögen berücksichtigt, auf das man verzichtet hat.

Heim in einem anderen Kanton: Wenn man freiwillig in ein Heim in einem anderen Kanton zieht, bleiben die Restfinanzierung und Ergänzungsleistungen beim bisherigen Kanton. Die Kosten und Höchstwerte können jedoch stark variieren, je nachdem, in welchem Kanton man lebt.

Zusätzliche Kosten und versteckte Ausgaben: Zusätzlich zu den Grundkosten können Pflegeheime zusätzliche Gebühren oder versteckte Ausgaben haben. Diese können Aufschläge für spezielle Dienstleistungen, Medikamente, Ausflüge oder persönliche Ausstattung sein. Es ist ratsam, die Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen und nach möglichen zusätzlichen Kosten zu fragen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Einweisung ins Pflegeheim bei Demenz: Gibt es Alternativen?

Ambulante Pflegedienste und Tagespflegeeinrichtungen bieten Alternativen zum vollständigen Heimaufenthalt. Diese Dienste ermöglichen es Demenzkranken, weiterhin zu Hause zu leben oder tagsüber in einer betreuten Umgebung zu verbringen, während Angehörige entlastet werden.

Betreutes Wohnen: Betreutes Wohnen bietet eine Form des Wohnens, bei der die Selbstständigkeit und Privatsphäre gewahrt bleibt, aber dennoch Unterstützung und Dienstleistungen wie Mahlzeiten, Reinigung und Notfallbetreuung verfügbar sind. Dies kann eine geeignete Option sein, wenn der Bedarf an Pflege noch nicht so hoch ist wie in einem Pflegeheim, aber Unterstützung gewünscht wird.

Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige: Pflegende Angehörige können Unterstützung durch Kurzzeitpflege, Pflegekurse und psychosoziale Unterstützung erhalten, um ihre Belastung zu reduzieren und die Qualität der Pflege zu verbessern.
 

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