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Die wichtigsten Fragen zur Verwandtenunterstützungspflicht

DefinitionZeitpunktAntragWer zahlt?Wann zahlen Kinder?
 

Die Mutter ist alt und muss ins Altersheim. Müssen ihre Kinder sie finanziell unterstützen? Das Verhältnis zu den Eltern war immer schlecht, muss der Sohn ihnen finanziell unter die Arme greifen? Die Verwandtenunterstützungspflicht verlangt, dass Verwandte einander helfen, doch wie weit geht die Unterstützung? Wir haben die wichtigsten Fragen beantwortet. 

Eine Grafik zeigt einen Senior mit leeren Taschen.
Bevor Sie als Tochter oder Sohn für die Pflegekosten Ihrer Eltern aufkommen müssen, wird zunächst geprüft, ob Sie finanziell dazu in der Lage sind. © nicoletaionescu / iStock / Getty Images Plus

Was besagt die Verwandtenunterstützungspflicht?

Die Verwandtenunterstützungspflicht besagt, dass Verwandte in direkter Linie, also Eltern, Kinder, Ehegatten und eingetragene Partner, einander Unterhalt leisten müssen, wenn eine der Personen nicht in der Lage ist, für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Dies ist ab Artikel 328 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs geregelt.

Seit wann existiert die Verwandtenunterstützungspflicht?

Die Verwandtenunterstützungspflicht ist Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, das am 10. Dezember 1907 verabschiedet wurde und am 1. Januar 1912 in Kraft trat. Sie ist somit seit dem Inkrafttreten des ZGB ein fester Bestandteil des Schweizerischen Familienrechts.

Warum wurde die Verwandtenunterstützungspflicht ins Leben gerufen?

Die Verwandtenunterstützungspflicht wurde ins Leben gerufen, um eine soziale Absicherung zu schaffen und zu gewährleisten, dass Personen, die nicht für sich selbst sorgen können, Unterstützung durch ihre Familie erhalten. Dies dient der sozialen Wohlfahrt und soll verhindern, dass bedürftige Personen allein auf staatliche Hilfe angewiesen sind. Es ist ein Ausdruck des Solidaritätsprinzips innerhalb der Familie und der Gesellschaft.

Wann ist man unterstützungspflichtig?

Man ist unterstützungspflichtig, wenn ein Familienmitglied in direkter Linie bedürftig ist und man selbst finanziell in der Lage ist, Unterstützung zu leisten, ohne den eigenen angemessenen Lebensunterhalt zu gefährden. Ein angemessener Lebensunterhalt bezieht sich auf die notwendigen Mittel, die eine Person benötigt, um ihre Grundbedürfnisse zu erfüllen und ein Leben zu führen, das ihrer sozialen Stellung und ihren persönlichen Umständen entspricht. Dazu gehören Ausgaben für Nahrung, Unterkunft, Kleidung, Gesundheitsversorgung, Bildung und andere grundlegende Lebensnotwendigkeiten. Der Begriff kann auch die Kosten für eine angemessene soziale Teilhabe umfassen, wie Freizeitaktivitäten und Kultur.

Im Kontext der Unterstützungspflicht würde ein Gericht oder eine Behörde den «angemessenen Lebensunterhalt» individuell bewerten, basierend auf der Lebenssituation der unterstützungspflichtigen Person. Das Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Unterstützung nicht zu einer unzumutbaren Belastung führt, die die Lebensqualität der unterstützenden Person wesentlich beeinträchtigen würde.

Eine helfende Hand hält die Hände eines Seniors.
Wenn eine bedürftige Person Unterstützung benötigt, kann sie oder das zuständige Sozialamt sich an die verpflichteten Verwandten wenden. © PeopleImages /  iStock / Getty Images Plus

Wann kann das Sozialamt von Angehörigen Geld fordern Schweiz?

Das Sozialamt kann von Angehörigen Geld fordern, wenn die Angehörigen gesetzlich unterhaltspflichtig sind und die unterstützungsbedürftige Person Sozialhilfeleistungen in Anspruch nimmt. Dies ist üblicherweise der Fall, wenn die bedürftige Person selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Angehörigen müssen jedoch finanziell in der Lage sein, ohne Gefährdung ihres eigenen angemessenen Unterhalts zu zahlen.

Wie beantragt man Verwandtenunterstützungspflicht?

Wenn eine bedürftige Person Unterstützung benötigt, kann sie oder das zuständige Sozialamt sich an die verpflichteten Verwandten wenden. Sollte keine Einigung zustande kommen, kann die bedürftige Person oder das Sozialamt eine Klage beim zuständigen Zivilgericht einreichen. Das Gericht wird dann die Ansprüche prüfen und gegebenenfalls eine Unterhaltszahlung festlegen.

Was ist unter Verwandtenunterstützungspflicht unter Notlage zu verstehen?

In einer Notlage im Sinn von Art. 328 Abs. 1 ZGB befindet sich jemand, der sich das zum Lebensunterhalt Notwendige nicht aus eigener Kraft verschaffen kann. Die Person kann also nicht für den eigenen Unterhalt aufkommen und ihr stehen auch keine anderen Mittel oder Sozialleistungen zur Verfügung (Art. 328 ZGB).

Ich verdiene sehr gut, muss ich meinen Bruder finanziell unterstützen?

Gemäss Art. 328 ZGB besteht eine Unterstützungspflicht gegenüber Verwandten in auf- und absteigender Linie, also gegenüber Kindern, Eltern oder Grosseltern, wenn diese bedürftig sind. «Geschwister werden von der Verwandtenunterstützungspflicht nicht erfasst», sagt Christina Klausener, Leiterin Kommunikation bei den Sozialen Diensten der Stadt Zürich. «Die Sozialhilfe fragt nicht nach besonderen Umständen, die eine Unterstützungspflicht zwischen Geschwistern rechtfertigen würden. Ausserdem gibt es in der Sozialhilfe gemäss Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) die Verpflichtung, dass nicht verheiratete Paare mit gemeinsamen Kindern oder welche seit mindestens zwei Jahren zusammenleben, sich gegenseitig unterstützen, dies gilt aber nicht für Geschwister. Bei Geschwistern wird in der Regel auch nicht erwartet, dass die unterstützte Person den Haushalt für die berufstätige Schwester oder den berufstätigen Bruder führt, und dieser oder diese dafür eine Entschädigung leisten muss. Eine Entschädigung für die Haushaltsführung wird in der Regel nur eingerechnet bei einem Zusammenleben mit berufstätigen Kindern, Eltern oder Partnern, nicht aber bei zusammenlebenden Geschwistern.»

Meine Eltern haben sich nie um mich gekümmert. Jetzt sind sie im Pflegeheim. Muss ich für die Heimkosten aufkommen?

Nach Art. 328 ZGB sind Kinder grundsätzlich unterhaltspflichtig ihren Eltern gegenüber, wenn diese bedürftig sind und deshalb Sozialhilfeleistungen benötigen. Die Tatsache, dass die Eltern sich nicht um die Kinder gekümmert haben, könnte jedoch bei der Bemessung der Unterhaltspflicht berücksichtigt werden.

Eine Seniorin zählt Geld.
Erwachsene Kinder sind in der Regel nicht verpflichtet, für die Schulden ihrer Eltern aufzukommen. ©
kasto80 / iStock / Getty Images Plus

Müssen meine Schwester und ich für die Schulden meiner Mutter aufkommen?

Generell besteht keine direkte Verpflichtung, für die Schulden der Eltern aufzukommen. Eine Ausnahme besteht, wenn es um den Unterhalt geht, für den die Eltern aufkommen müssen (Art. 328 ZGB). Unter «Unterhalt» versteht man im rechtlichen Sinne die finanzielle Unterstützung, die dazu dient, die grundlegenden Lebensbedürfnisse einer Person zu decken. Im Falle der Eltern kann der Unterhalt beispielsweise Folgendes umfassen:

  • Kosten für Nahrung und Kleidung
  • Wohnkosten wie Miete oder Unterhaltskosten für die eigene Immobilie
  • Gesundheitskosten, die nicht von Versicherungen gedeckt sind
  • Kosten für Pflege und Betreuung im Alter

Wenn also Eltern ihren eigenen Unterhalt nicht mehr selbst bestreiten können, zum Beispiel weil sie im Alter pflegebedürftig geworden sind und ins Pflegeheim müssen, kann es sein, dass die Kinder zur Zahlung dieser Kosten herangezogen werden, sofern sie leistungsfähig sind. 

Müssen Enkel für die Schulden von Grosseltern aufkommen?

Die Unterhaltspflicht kann sich auch auf die Nachkommen erstrecken, wenn die direkten Nachkommen (also die Kinder der Grosseltern) verstorben sind oder nicht zahlen können (Art. 328 ZGB).

Meine Schwester hatte einen Unfall. Meine Eltern unterstützen sie. Muss ich meine Schwester finanziell unterstützen, wenn meine Eltern sterben?

Es besteht keine Unterstützungspflicht unter Geschwistern. 

Unsere Mutter hat uns ihr Vermögen geerbt. Müssen wir das Geld zurückgeben, wenn sie ins Altersheim kommt?

Das geerbte Vermögen ist grundsätzlich Eigentum der Erben. Eine Rückzahlungspflicht könnte sich jedoch aus der Unterhaltspflicht ergeben, wenn die Mutter bedürftig wird (Art. 328 ZGB).

Mein Cousin ist krankgeschrieben. Muss ich ihn finanziell unterstützen?

Nein, es besteht nach dem Zivilgesetzbuch keine gesetzliche Unterstützungspflicht gegenüber Cousins und Cousinen. «Es gibt auch keine besonderen Umstände, die eine Unterstützungspflicht rechtfertigen würden», sagt Christina Klausener, Leiterin Kommunikation bei den Sozialen Diensten der Stadt Zürich.

Wie viele Unterstützungsgelder muss ich als Tochter maximal bezahlen?

Die Höhe der Unterstützungsgelder, die Sie als Tochter maximal bezahlen müssen, hängt von mehreren Faktoren ab, wie Ihrer eigenen Leistungsfähigkeit, den Bedürfnissen Ihrer Eltern und anderen Verpflichtungen, die Sie haben könnten. Der Artikel 328 ZGB legt fest, dass die Unterstützung «den angemessenen Lebensbedarf des Bedürftigen» decken soll und «den Lebensverhältnissen des Verpflichteten» entsprechen muss. Dies bedeutet, dass Ihre eigene wirtschaftliche Lage berücksichtigt wird, um sicherzustellen, dass Ihre eigene Lebensführung durch die Unterstützungszahlungen nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Im Falle eines Streits oder einer Unklarheit kann das Gericht eine angemessene Summe festlegen.

Ich bin alleinstehend und habe ein Kind. Da ich die Fremdbetreuung nicht bezahlen kann, arbeite ich nur Teilzeit. Kann ich verlangen, dass meine Eltern mich finanziell unterstützen? 

Alleinerziehende Eltern können von ihren eigenen Eltern keine finanzielle Unterstützung verlangen, wenn ihre finanzielle Notlage daher rührt, dass sie aufgrund der Betreuung ihrer Kinder nicht voll arbeiten können. Die Kinder der alleinerziehenden Person haben jedoch das Recht, Unterstützung von ihren Grosseltern zu fordern.

Wann muss man für Eltern im Pflegeheim zahlen?

Man muss für die Eltern im Pflegeheim zahlen, wenn diese bedürftig sind, d. h. sie können die Kosten für das Pflegeheim nicht aus eigenen Mitteln oder durch ihre Renten-, Versicherungs- oder Ergänzungsleistungen decken. Wenn die Kinder über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, können sie herangezogen werden, um die Differenz zu decken.

Was muss ich bezahlen, wenn meine Eltern ins Pflegeheim kommen?

Die Höhe der Zahlungen, die Sie leisten müssen, wenn Ihre Eltern ins Pflegeheim kommen, hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen, den Lebenshaltungskosten, den Kosten für das Pflegeheim und den finanziellen Möglichkeiten Ihrer Eltern. Es wird ein Betrag festgelegt, der sicherstellt, dass Ihre Eltern die notwendige Pflege erhalten, während gleichzeitig Ihr eigener Unterhalt nicht gefährdet wird.

Ein Vater und sein Sohn umarmen sich.
Wenn Kinder gut verdienen, kann es sein, dass sie ihre Eltern im Pflegeheim unterstützen müssen.  © eclipse_images/E+

Gibt es bei der Verwandtenunterstützung nur Geldzahlungen? 

Üblicherweise erfolgt die Verwandtenunterstützung durch Zahlungen. Es ist jedoch auch möglich, Unterstützung in Naturalien zu leisten, das Familienmitglied in den eigenen Haushalt aufzunehmen oder auf andere Weise zu helfen. In dieser Hinsicht haben die Sozialbehörden einen gewissen Spielraum zur Entscheidung.

Meine Eltern besitzen noch ein Haus, sind jetzt aber im Altersheim und verlangen, dass ich sie finanziell unterstütze. Dürfen Sie das aus Sicht der Verwandtenunterstützungspflicht?

Im Rahmen der Verwandtenunterstützungspflicht in der Schweiz könnten Ihre Eltern grundsätzlich eine finanzielle Unterstützung von Ihnen verlangen, wenn sie bedürftig sind. Allerdings ist die Bedürftigkeit ein Schlüsselaspekt bei der Beurteilung der Unterstützungspflicht.

  • Vermögensverwertung: Ihre Eltern müssten in der Regel ihr Vermögen, also das Haus, zuerst für ihren Unterhalt verwenden. Dies könnte bedeuten, dass sie das Haus verkaufen, vermieten oder eine Hypothek darauf aufnehmen müssen, um die Kosten für das Altersheim zu decken.
  • Einkünfte aus Vermögen: Wenn das Haus Einkünfte generiert, etwa durch Vermietung, sollten diese Einkünfte zuerst für die Deckung der Heimkosten verwendet werden.
  • Subsidiarität: Die Unterstützungspflicht der Kinder ist subsidiär, das bedeutet, dass die Verwandten erst dann zur Unterstützung verpflichtet sind, wenn die Eltern ihr eigenes Vermögen nicht mehr zur Verfügung haben oder dieses nicht ausreicht.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zur Unterstützungspflicht von Verwandten habe?

Bei Fragen zur Unterstützungspflicht können Sie sich an ein Rechtsberatungsbüro, eine Anwaltskanzlei oder das zuständige Sozialamt wenden.

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