Finanzen

Witwenrente in der Schweiz: Anspruch, Höhe und Antrag

Wenn der Ehepartner stirbt, gerät die gewohnte Welt aus den Fugen. Dann ist es wichtig, dass immerhin finanziell keine weiteren Sorgen entstehen. Dafür soll die Witwenrente aus der 1. Säule und 2. Säule sorgen. Was ist die Witwenrente genau? Wie wird die Witwenrente berechnet? Auf diese Fragen geht dieser Artikel ein.

Eine ältere Frau blickt betrübt zu Boden.
Eine ältere Frau blickt betrübt zu Boden. © Tero Vesalainen / iStock / Getty Images Plus

Witwenrente – das Wichtigste in Kürze:

Viele Ehen und Familien sind hauptsächlich auf das Einkommen der Männer ausgerichtet, während die Frauen unbezahlte Arbeit leisten, z.B. durch Hausarbeit und Kindererziehung. Was aber, wenn der Mann stirbt? Die meisten Frauen würden ohne das Einkommen oder die Rente des Mannes in finanzielle Not geraten.  Die Witwenrente soll die finanzielle Not der Witwe lindern und ihren bisherigen Lebensstandard sichern. 

Definition: Was versteht man unter Witwenrente in der Schweiz?

Die Witwenrente ist eine Rente, die ausgezahlt wird, wenn der Ehepartner stirbt. Sie soll einer finanziellen Notlage vorbeugen. Witwenrenten werden gezahlt aus:

  • aus der AHV (1. Säule)
  • der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse, 2. Säule)

Auch die obligatorische Unfallversicherung und die Militärversicherung zahlen unter Umständen eine Witwenrente aus.

Wann erhalten Frauen in der Schweiz aus der AHV eine Witwenrente?

Verheiratete Frauen erhalten Witwenrente aus der AHV, wenn …

  • sie mindestens ein Kind haben, gleichgültig ob volljährig oder nicht und/oder
  • sie zum Todeszeitpunkt des Ehemanns älter als 45 Jahre sind und mindestens fünf Jahre verheiratet waren

Frauen in einer eingetragenen Partnerschaft, die nicht in eine Ehe umgewandelt wurde, können Witwenrente beziehen, solange das Kind oder die Kinder noch keine 18 Jahre alt sind.

Witwenrente: Zahlt die Pensionskasse in der Schweiz an die Rente? 

Auch die Pensionskasse kann die AHV-Rente ergänzen. Voraussetzung ist, dass die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes in der beruflichen Vorsorge versichert war, oder dass sie von der Vorsorgeeinrichtung zum Zeitpunkt des Todes eine Alters- oder Invalidenrente erhielt (vgl. Art. 18 BVG).

Dem Bund zufolge gelten folgende Kriterien, um eine Rente beziehen zu können:

  • Die Witwe ist mindestens 45 Jahre alt und sie war mindestens fünf Jahre mit der verstorbenen Person verheiratet und/oder
  • Die Witwe muss mindestens für den Unterhalt eines Kindes aufkommen.

Falls die Kriterien nicht passen, erhält die Witwe eine Abfindung in Höhe von drei Jahresrenten.

Witwenrente nach Scheidung: Haben geschiedene Frauen Anspruch?

Geschiedene Frauen können Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV haben, die unbefristet ausgezahlt wird. Mindestens eine der folgenden Bedingungen muss jedoch erfüllt sein:

  • Die geschiedene Frau hat ein Kind und war mindestens zehn Jahre mit dem Verstorbenen verheiratet.

und/oder

  • Sie war älter als 45 Jahre, als der geschiedene Mann starb, und sie war mindestens zehn Jahre mit dem Verstorbenen verheiratet.

und/oder

  • Sie ist älter als 45 Jahre, wenn das jüngste Kind 18 Jahre alt wird.

«Geschiedene Frauen, die keine der Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf eine Witwenrente bis zum 18. Geburtstag des jüngsten Kindes», heisst es auf der Webseite der AHV.

Welche Voraussetzungen bei der Pensionskasse gelten, erklärt Sabine Mueller-Kraft, Juristin beim Eidgenössisches Departement des Innern EDI, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Bereich Recht Berufliche Vorsorge: «Der geschiedene Ehegatte ist der Witwe oder dem Witwer gleichgestellt, sofern:

  • die Ehe mindestens zehn Jahre gedauert hat und
  • dem geschiedenen Ehegatten bei der Scheidung eine Unterhaltsrente nach Art. 124e ZGB oder nach Art. 126 ZGB zugesprochen wurde (vgl. Art. 20 BVV 2).»

Haben Männer in der Schweiz Anspruch auf eine Witwerrente?

Männer haben Anspruch auf eine Witwerrente aus der AHV, wenn …

  • sie ein Kind haben und ihre Ehefrau nach dem 11. Oktober 2022 verstorben ist

und/oder

  • sie ein Kind haben, das jünger als 18 Jahre ist, und die Ehefrau vor dem 11. Oktober 2022 verstorben ist.

Ein geschiedener Mann hat nur dann Anspruch auf Witwerrente, wenn die Kinder jünger als 18 Jahre sind.

Bei der Pensionskasse ist der Anspruch unabhängig vom Geschlecht. «Dem Witwer oder der Witwe gleichgestellt sind auch der oder die überlebende eingetragene Partner bzw. Partnerin», sagt Sabine Mueller-Kraft. Sie weist auf Art. 19a BVG hin.

Etwas weniger Diskriminierung bei den Männern

«Das Schweizer AHV-Gesetz benachteiligt Witwer.» Zu diesem Schluss ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im vergangenen Jahr gekommen. Das Gericht stufte die Praxis, nach der der Anspruch auf die Witwerrente erlischt, sobald das jüngste Kind volljährig ist, als rechtswidrig ein. Dieser Anspruch ist bei Frauen bis zum Lebensende gültig. Ein Witwer liess das nicht auf sich sitzen und kämpfte sich durch alle Instanzen. Er bekam nun Recht. Es gebe keinen vernünftigen Grund, weshalb Witwer und Witwen unterschiedlich behandelt werden sollten, so das Gericht.

Die Schweiz musste daraufhin die Ungleichbehandlung beenden. Doch bis ein neues Gesetz erlassen wird, dauert es lange. Das Bundesamt für Sozialversicherung erliess deshalb eine Übergangsregelung: Witwer, die am Stichtag 11. Oktober 2022 minderjährige Kinder hatten, erhalten eine lebenslange Rente. Oder wenn die Ehefrau erst danach gestorben ist – dann unabhängig vom Alter der Kinder. Andere Witwer werden jedoch weiterhin leer ausgehen, etwa geschiedene Männer oder Witwer ohne Kinder. Das heisst: Die Ungleichbehandlung bei den Hinterlassenenrenten ist längst nicht beseitigt.

Wie lange dauert der Anspruch?

Der Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente endet bei der AHV mit einer neuen Heirat oder sobald die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind.

«Der Anspruch aus der Pensionskasse auf eine Witwen- oder Witwerrente erlischt mit der Wiederverheiratung oder mit dem Tod der Witwe oder des Witwers», erklärt Sabine Mueller-Kraft und weist auf Art. 22 BVG. Beim geschiedenen Ehegatten bestehe der Anspruch so lange, wie die Unterhaltsrente geschuldet gewesen wäre, ergänzt sie.

Erhält man zur Witwenrente eine AHV-Rente?

Erfüllt man gleichzeitig die Voraussetzungen für eine Hinterlassenenrente und für eine Alters- oder Invalidenrente, wird nur die höhere Rente ausgerichtet.

Der Betrag, der aus der AHV-Versicherung ausgezahlt wird, setzt sich aus mehreren Kriterien zusammen: 

  • Anzahl der Beitragsjahre
  • Höhe des durchschnittlichen Erwerbseinkommens
  • Erziehungsgutschriften und/oder Betreuungsgutschriften der verstorbenen Person

Eine Teilrente wird gezahlt, wenn bei der AHV Beitragslücken bestehen. Eine Vollrente wird gezahlt, wenn keine AHV Beitragslücken bestehen, also wenn durchgängig vom 20. Geburtstag bis zum Tod in die AHV eingezahlt wurde.

Witwenrente Höhe: Wie hoch ist die Witwenrente nach der Pensionierung?

Mit einer Vollrente hat man im Normalfall Anrecht auf die folgenden Beträge, je nach durchschnittlichem Einkommen der verstorbenen Person:

mindestens CHF/Monat: 980.-

höchstens CHF/Monat: 1960.-

Witwenrenten-Höhe: Wie hoch ist der Anspruch aus der Pensionskasse?

Die Rente für Witwen oder Witwer beläuft sich auf 60 Prozent der versicherten Invalidenrente bzw. der zuletzt ausbezahlten Alters- oder Invalidenrente.

Witwenrente in der Schweiz beantragen

«Eine Hinterlassenenrente müssen Sie bei der Ausgleichskasse, bei der die verstorbene Person zuletzt Beiträge bezahlt hat, beantragen», heisst es auf der Webseite des Bundes. Das Anmeldeformular lässt sich hier online herunterladen.

Die Witwen- oder Witwerrente aus der Pensionskasse muss direkt bei der Vorsorgeeinrichtung beantragt werden, bei welcher der/die Verstorbene aktiv versichert war oder eine Rente bezog.

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