Finanzen

Hilflosenentschädigung: Das Wichtigste auf einen Blick

Ihre Eltern sind pensioniert und regelmässig auf Hilfe im Alltag angewiesen? Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) unterstützt Betroffene mit einer Hilflosenentschädigung. Die Höhe ist vom Grad der Hilflosigkeit abhängig – das Vermögen der Betroffenen spielt keine Rolle. Alles was Sie über die Hilflosenentschädigung wissen müssen, erfahren Sie im Artikel. 

Eine Frau bindet einem älteren Herrn die Schuhe.
Eine Frau bindet einem älteren Herrn die Schuhe. © Highwaystarz-Photography / iStock / Getty Images Plus

Hilflosenentschädigung – das Wichtigste in Kürze:

  • Unter Hilflosenentschädigung versteht man einen Beitrag an die Pflege- oder Betreuungskosten. Mehr erfahren Sie hier.
  • Was ist Hilflosigkeit und welche Stufen gibt es? Weitere Informationen gibt es hier.
  • Wer eine Hilflosenentschädigung benötigt, muss sich bei der Invalidenversicherung (IV) in seinem Wohnsitzkanton anmelden. Das weitere Vorgehen finden Sie hier.
  • Der Betrag hängt davon ab, wie stark jemand auf Hilfe, Betreuung und Pflege angewiesen ist. Ein Beispiel finden Sie hier.
  • Einen Antrag für Hilflosenentschädigung kann man online ausfüllen. Hier finden Sie einen Link.

Der Geldbetrag unterstützt Menschen mit einer Behinderung finanziell. Er deckt Kosten von versicherten Personen, die wegen gesundheitlichen Beeinträchtigungen Hilfe im Alltag benötigen. Im Artikel informieren wir Sie über alle wichtigen Details.

Definition: Was ist eine Hilflosenentschädigung?

Unter dieser Entschädigung versteht man einen Beitrag an die Pflege- oder Betreuungskosten. Ihre Höhe hängt davon ab, wie stark eine Person im Alltag dauern auf Hilfe, Betreuung oder Pflege angewiesen ist. Ob jemand die Entschädigung erhält, hängt also vom Grad ihrer Hilflosigkeit ab. Einkommen und Vermögen sind nicht relevant.

Entscheidend ist, wie viel Hilfe eine Person für folgende Alltagsaufgaben benötigt:

  • Das Anziehen und Auskleiden von Kleidern
  • Das Aufstehen und Hinsetzen
  • Das Hinlegen ins Bett
  • Das Essen
  • Die Körperpflege
  • Den Toilettengang
  • Die Fortbewegung im Alltag

Die Hilfe bei der Haushaltsführung, beim Einkaufen oder bei der Zubereitung von Mahlzeiten wird bei der Hilflosenentschädigung hingegen nicht angerechnet.

Es spielt keine Rolle, wer die Hilfe leistet. Auch die Hilfe von Institutionen, Angehörigen, Bekannten und Verwandten wird berücksichtigt.

Was ist Hilflosigkeit?

Die AHV unterscheidet insgesamt drei Stufen der Hilflosigkeit: leicht, mittel, schwer.

Leicht

Von leichter Hilflosigkeit spricht man, wenn die Person in mindestens zwei der oben genannten Alltagshandlungen auf Hilfe von Dritten angewiesen ist.

Mittel

Von mittlerer Hilflosigkeit spricht man, wenn, die Person zwar Hilfsmittel hat, aber trotzdem in den meisten der oben genannten Handlungen regelmässig und erheblich Hilfe durch Dritte braucht. Oder in mindestens zwei der oben genannten Handlungen regelmässig und erheblich auf Hilfe von Dritten angewiesen ist und dauernd von Dritten überwacht werden muss.

Schwer

Eine schwere Hilflosigkeit bedeutet, dass die betroffene Person in allen oben genannten Handlungen auf dauernde Hilfe oder Überwachung angewiesen ist.

Wann hat man Anspruch auf Hilflosenentschädigung?

Die Entschädigung wird das erste Mal ausbezahlt, wenn die Hilfe bereits während einem Jahr notwendig gewesen ist. Folgende Voraussetzungen müssen zusätzlich erfüllt sein:

  • Die Person erhält eine Altersrente oder Ergänzungsleistungen
  • Die Person wohnt in der Schweiz
  • Die Person ist seit mindestens einem Jahr ununterbrochen hilflos mittleren oder schweren Grades– oder weist eine Hilflosigkeit von mindestens leichten Grades bei der Betreuung zu Hause auf

Haben Kinder Anspruch auf Hilflosenentschädigung?

Kinder können ebenfalls finanziell unterstützt werden. Im ersten Jahr entsteht der Anspruch, sobald während mehr als zwölf Monaten bei ihnen eine Hilflosigkeit besteht. 

Ein Anspruch auf einen finanziellen Beitrag besteht für Tage, an denen das Kind:

  • zu Hause übernachtet
  • sich in einem Heim befindet, sofern die Eltern die Kosten für den Heimaufenthalt selber tragen. In solchen Fällen beträgt die Höhe der Entschädigung einen Viertel des Betrages.

Der Anspruch gilt für jeden Kalendermonat, den das Kind in einer Anstalt verbringt. Ausnahme: Die Eltern müssen während des Aufenthalts anwesend sein.  

Wie beantrage ich Hilflosenentschädigung?

Wer eine Hilflosenentschädigung benötigt, muss sich bei der Invalidenversicherung (IV) in seinem Wohnsitzkanton anmelden. Die IV-Stelle klärt ab, ob die betroffene Person die Voraussetzungen für eine Hilflosenentschädigung erfüllt.

Wer zahlt die Hilflosenentschädigung?

In jedem Kanton gibt es eine Stelle für IV-Fragen. Sie entscheidet darüber, auf welche Leistungen die versicherte Person Anspruch hat. Zuständig für das Berechnen und das Auszahlen sind die Ausgleichskassen. Im Fall der Hilflosenentschädigung ist es also so, dass die IV unter anderem den Schweregrad der Hilflosigkeit erhebt und die Ausgleichskasse den monatlichen Anspruch berechnet und auszahlt. Der Betrag wird grundsätzlich an die versicherte Person ausbezahlt. Soll die Leistung an eine andere Person ausbezahlt werden, kann man dies schriftlich mit der Beilage einer Vollmacht mitteilen.

Wird Hilflosenentschädigung rückwirkend ausgezahlt?

Die Entschädigung kann man rückwirkend für maximal 12 Monate ab Eingang der Anmeldung beantragen. Voraussetzung ist, dass man das gesetzliche Wartejahr erfüllt.

Wann wird die Hilflosenentschädigung ausgezahlt?

Der Zeitpunkt der Auszahlung ist kantonal unterschiedlich. Die Ausgleichskasse des Kantons Bern zahlt den Betrag am 4. Arbeitstag des Monats aus.

Muss man den Betrag zurückbezahlen?

In der Invalidenversicherung gilt allgemein: Ändert sich die persönliche Situation, muss man die Änderung melden. Wer dies nicht tut, muss zu viel ausbezahlte Leistungen zurückzahlen. Mediensprecherin Daniela Aloisi von der Sozialversicherungsanstalt (SVA)  Zürich sagt aber: «Die Hilflosenentschädigung ist eine Versicherungsleistung. Wer Anspruch hat und eine bekommt, muss diese, wenn der Anspruch ausgewiesen ist und sich gegenüber dem Zeitpunkt der Leistungszusprache nichts verändert hat, nicht zurückzahlen.»

Wie hoch ist die Hilflosenentschädigung?

Der Betrag hängt davon ab, wie stark jemand auf Hilfe, Betreuung und Pflege angewiesen ist.  Entscheidend ist auch, ob jemand in einem Heim oder im eigenen Zuhause wohnt:

Zu Hause

Leichter Grad: 478 Franken

Mittlerer Grad: 1195 Franken

Schwerer Grad: 1912 Franken

Im Heim:

Leichter Grad: 120 Franken

Mittlerer Grad: 299 Franken

Schwerer Grad: 478 Franken

Formular für Hilflosenentschädigung: So stellen Sie einen Antrag

Auf der Webseite des Bundes gibt es ein Formular für Hilflosenentschädigung, das man online ausfüllen kann. Im Formular muss man unter anderem Angaben zur Gesundheit und zur Hilflosigkeit machen.

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