Pflege

Kurzzeitpflege: Wann sie sinnvoll ist und wie hoch die Kosten sind

Ein Aufenthalt im Pflegeheim ist nicht immer auf Dauer angelegt: Wenn die Pflege zu Hause aus unterschiedlichen Gründen vorübergehend nicht möglich ist, können Pflegebedürftige auch vorübergehend ins Pflegeheim einziehen. Wann Kurzzeitpflege sinnvoll ist und welche Kosten auf Patienten und Angehörige zukommen.

Mit Kurzzeitpflege hilft man Personen, wieder fit für zu Hause zu werden.
Kurzzeitpflege kann pflegende Angehörige entlasten. © monkeybusinessimages / iStock / Getty Images Plus

Kurzzeitpflege – das Wichtigste in Kürze:

  • Die Kurzzeitaufenthalte geben Angehörigen die Möglichkeit, sich eine kurze Zeit nicht um einen pflegebedürftigen Menschen zu kümmern. Definition
  • Die Akut- und Übergangspflege macht Pflegebedürftige im Anschluss an einen Akutspitalaufenthalt fit für ihren Rückzug nach Hause. Ablauf
  • Der Arzt ordnet sowohl die Entlastungs- als auch die Akut- und Übergangspflege an.
  • Aufenthaltskosten, also Kosten für Pension und Betreuung, muss der Versicherte selbst zahlen. Zu den Kosten
  • Die Kosten für Akut- und Übergangspflege übernehmen die Krankenkasse und der Wohnkanton und/oder die Wohngemeinde. Diese Kosten übernimmt die Krankenkasse

Mit der Hilfe von Angehörigen und der Spitex kommen viele ältere Menschen lange zu Hause zurecht. Doch was, wenn die Angehörigen eine Auszeit brauchen oder der Pflegebedürftige nach einem Spitalaufenthalt noch nicht fit genug ist, um nach Hause zurückzukehren? Dann kann ein befristeter Aufenthalt im Pflegeheim die Lösung sein.

Kurzzeitpflege: Definition

Kurzzeitpflege oder auch Kurzzeitaufenthalte sind Aufenthalte eines pflegebedürftigen Menschen in einem Pflegeheim, die der Entlastung von betreuenden Angehörigen dienen. «Die Kurzzeitaufenthalte werden befristet angetreten«, erklärt Daniel Domeisen, Leiter Gesundheitsökonomie bei Curaviva. Hintergrund kann sein, dass die Angehörigen krank oder im Spital sind und sich daher nicht um den pflegebedürftigen Menschen kümmern können. Oder sie benötigen eine kurze Auszeit, um wieder Kraft und Energie zu tanken.

Nur auf kurze Dauer angelegt ist auch die Akut- und Übergangspflege in einem Pflegeheim. Sie wird oft nach einem Unfall oder einer Verletzung notwendig. Die Betroffenen sind dann vorübergehend auf eine erhöhte Pflege und Therapie angewiesen. «Die Akut- und Übergangspflege hat zum Ziel, Patienten oder Patientinnen nach einem Spitalaufenthalt möglichst bald wieder an den Ort zu entlassen, an dem sie zuvor gewesen sind», so Daniel Domeisen. Es bestehen also gute Aussichten, dass die Patienten wieder selbstständiger werden und nach Hause zurückkehren können.

Wie läuft eine Kurzzeitpflege ab?

Bei Kurzzeitaufenthalten, die der Entlastung von Angehörigen dienen, kommt die Anfrage direkt vom Pflegegast oder den Angehörigen. «Meistens gibt es im Voraus einen Besichtigungstermin und ein Gespräch, bei dem alle offenen Fragen direkt mit dem Gast oder den Angehörigen geklärt werden können», berichtet Ermin Hirkic, Geschäftsführer Tertianum Giessenturm Dübendorf. «Das Pflegezentrum nimmt meistens mit dem Hausarzt oder der Spitex, die eventuell den Gast bereits zu Hause unterstützt, Kontakt auf, um den Pflegeumfang zu definieren.» Der Gast kann sich während seines Aufenthaltes an den verschiedenen Aktivitäten beteiligen, die das Wohn- und Pflegezentrum bietet.

Bei der Akut- und Übergangspflege werden die Gäste von Spitälern an die Wohn- und Pflegezentren überwiesen. Ernim Hirkic: «Die Institutionen erhalten eine Verordnung vom Spitalarzt, die für 14 Tage befristet ist. Nach Ablauf der 14 Tage wird zusammen mit dem Gast und gegebenenfalls den Angehörigen eine Anschlusslösung gesucht und gefunden.» So bleibt der Gast eventuell als Langzeitgast in der Institution oder er lebt mit Spitex-Unterstützung wieder zu Hause.

Wie lange kann Kurzzeitpflege dauern?

Wie lange die Aufenthalte dauern, hängt vom individuellen Fall ab. «Kurzzeitaufenthalte dauern normalerweise eine Woche bis drei Wochen», erklärt Daniel Domeisen. «Akut- und Übergangspflege ist auf zwei Wochen beschränkt.»

Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?

Anspruch auf Kurzzeitaufenthalte haben alle Versicherten mit einer Grundversicherung der Krankenkasse.

Kosten bei der Kurzzeitpflege

Zu den Kosten, die in einem Pflegeheim entstehen, gehören die Pension, die Betreuung und die Pflege.

  • Zur Pension zählen zum Beispiel Unterkunft, Verpflegung, Wäscheservice, Zimmerreinigung und Infrastruktur.
  • Der Bereich Betreuung umfasst zahlreiche Dienstleistungen, die pflegebedürftige Menschen in einer Pflegeeinrichtung unterstützen und aktivieren – wie betreute Spaziergänge, Filmnachmittage und Freizeitprogramm.
  • Die Pflege macht also nur einen Teil der Kosten aus.

Wird die Kurzzeitpflege von der Krankenkasse bezahlt?

Versicherte müssen grundsätzlich die Aufenthaltskosten, also Pension und Betreuung, selbst bezahlen. Bei Kurzzeitaufenthalten erfolgt die Finanzierung der Pflegekosten identisch wie in der Langzeitpflege. Die Krankenkassen kommen nur für einen Teil der Kosten auf. Anders sieht es bei der Akut- und Übergangspflege aus. Daniel Domeisen: «Hier entfällt ein Finanzierungsanteil zu Lasten des Pflegebedürftigen. So werden die Pflegekosten von der Krankenkasse und dem Restfinanzierer, dem Wohnkanton und/oder der Gemeinde, vollständig getragen.» Nur der Selbstbehalt und die festgelegte Franchise sind selbst zu zahlen.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei Kurzzeitpflege?

Der Anteil des Pflegebedürftigen an den Kosten der Pflege ist zurzeit auf maximal 23 Franken pro Tag beschränkt. Reichen die eigenen finanzielle Mittel nicht aus, um die Pensions- und Betreuungskosten sowie den eigenen Finanzierungsanteil der Pflegekosten zu bezahlen, kann die pflegebedürftige Person Ergänzungsleistungen beantragen.

Antrag für Kurzzeitpflege stellen

Wichtig ist die Verordnung durch einen Arzt. Daniel Domeisen: «Die Kurzzeitaufenthaltewerden in der Regel durch den Hausarzt angeordnet. Die Akut- und Übergangspflege ordnet dagegen ein Spitalarzt an.»

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