Pflege

Pflegehilfsmittel: Damit der Alltag leichter wird

Pflegehilfsmittel unterstützen Pflegende bei der Arbeit und vereinfachen das Leben von Pflegebedürftigen. Die Finanzierung ist unterschiedlich geregelt. Wir zeigen Ihnen, welche Gegenstände als Pflegehilfsmittel bezeichnet werden und wie die Finanzierung dafür aussieht.

Nicht für jedes Pflegehilfsmittel kann mit finanzieller Unterstützung gerechnet werden.
Hilfsmittel wie Rollatoren und Gehböcke erleichtern Betroffenen den Alltag. © kate_sept2004 / E+

Pflegehilfsmittel – das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Pflegehilfsmittel dient dazu, die Pflege zu Hause so einfach wie möglich zu gestalten. Sie kommen meist bei der häuslichen Pflege zum Einsatz. Zur Definition
  • Rollatoren gehören bei der IV zu den Pflegehilfsmitteln, nicht jedoch bei der AHV. Das sollten Sie wissen
  • Es gibt eine breite Palette von Pflegehilfsmitteln für daheim. Das sind Pflegehilfsmittel für Zuhause
  • Einige Pflegehilfsmittel können direkt in Apotheken gekauft respektive bezogen werden. Diese Hilfsmittel gibt's vor Ort
  • Sowohl die IV als auch die AHV übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Pflegehilfsmittel. Mehr dazu

Die Pflege so angenehm wie möglich zu machen – dazu sind Pflegehilfsmittel da. Sie erleichtern Pflegenden die Arbeit und pflegebedürftigen Menschen den Alltag. Werden Hilfsmittel benötigt, helfen Pro Senectute, Samaritervereine oder die Spitex weiter.

Definition: Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Gegenstände, die bei der häuslichen Pflege zum Einsatz kommen. Sie vereinfachen die pflegerische Versorgung und unterstützen den pflegebedürftigen Menschen im Alltag.

Zu den Pflegehilfsmitteln gehören:

  • technische Pflegehilfsmittel – zum Beispiel das Pflegebett und Wechseldruckmatratzen
  • Einwegprodukte – zum Beispiel Einlagen und Hygienehandschuhe

Ist ein Rollator ein Pflegehilfsmittel?

Ein Rollator kann, aber muss kein Pflegehilfsmittel sein. «Es ist abhängig vom Alter der betreffenden Person, ob ein Rollator zu den finanzierten Hilfsmitteln zählt», erklärt die Mediensprecherin von Pro Senectute, Tatjana Kistler.

  • Bei der IV (bis zum Rentenalter) gehören Gehhilfen wie Rollatoren und Gehböcke zu den Hilfsmitteln.
  • Bei der AHV (nach Erreichen des Rentenalters) zählen Gehhilfen nicht zu den finanzierten Hilfsmitteln.

Es gilt aber das Prinzip der Besitzstandwahrung. «Das heisst, wem wegen Invalidität bereits von der IV Gehhilfen oder andere Hilfsmittel finanziert wurden, dem werden diese auch im AHV-Alter weiterhin im gleichen Umfang finanziert», erklärt Tatjana Kistler. «Wer im AHV-Alter neu auf Gehhilfen angewiesen ist, dem werden diese nicht finanziert, da sie nicht in der Hilfsmittelliste der AHV enthalten sind.»

Pflegehilfsmittel für die Pflege zu Hause

Helfer für zu Hause – Pflegehilfsmittel können unverzichtbar werden. Sie gleichen körperliche Beeinträchtigungen aus, kontrollieren den Gesundheitszustand und vereinfachen die Pflege. Zu solchen häuslichen Pflegehilfsmitteln zählen unter anderem Hausnotrufgeräte, Hörgeräte, Greifhilfen, Ess- und Trinkhilfen, orthopädische Schuhe, rutschfeste Unterlagen und Bandagen. Bei der Finanzierung berücksichtigt die AHV nicht die individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Stattdessen übernimmt sie in der Regel grundsätzlich drei Viertel der Nettokosten.

Welche Hilfsmittel gibt es in der Apotheke?

In der Apotheke sind auch medizinische Hilfsmittel erhältlich:

  • Inkontinenzprodukte
  • Bandagen
  • Kompressionsstrümpfe
  • Inhalations- und Atemtherapiegeräte
  • Applikationshilfen zur Verabreichung von Arzneimitteln

Hilfsmittel beantragen: Wie stelle ich einen Antrag auf Hilfsmittel?

Im Rentenalter hat Anspruch auf Hilfsmittel, wer AHV oder Ergänzungsleistungen bezieht und den Wohnsitz in der Schweiz hat. Die Anmeldung erfolgt über das ein Onlineformular der AHV. 

Hilfsmittel der IV werden über ein Onlineformular der  IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons eingereicht, wenn der Anspruch auf Hilfsmittel zum ersten Mal angemeldet wird. Diese prüft, ob nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Anspruch besteht.

Anlaufstellen für die Beantragung von Pflegehilfsmitteln

Die Abgabe von Hilfsmitteln ist in der Schweiz sehr unterschiedlich geregelt. Sie variiert von Kanton zu Kanton und auch teilweise regional verschieden. Tatjana Kistler: «Je nach Fall sind für Hilfsmittel Pro  Senectute, aber auch Samaritervereine oder die örtliche Spitex die ersten Anlaufstellen.»

Welche Hilfsmittel bezahlt die AHV?

Die AHV hat für bestimmte Hilfsmittel festgelegte Kostenbeträge, die vergütet werden. So zahlt sie zum Beispiel für orthopädische Mass- und Serienschuhe 75 Prozent vom Nettopreis (alle zwei Jahre) und für Rollstühle ohne Motor 900 Franken (alle fünf Jahre). Zu den Hilfsmitteln, die die AHV (mit)finanziert, gehören ausserdem Perücken, Gesichtsepithesen, Sprechhilfegeräte nach Kahlkopfoperationen, Hörgeräte, Lupenbrillen und Fernrohrlupenbrillen.

Welche Hilfsmittel werden von der IV bezahlt?

Zudem gibt es Hilfsmittel zur IV. Sie sollen Versicherte unter anderem unterstützen, weiter erwerbstätig zu bleiben. Das soll zum Beispiel durch Rampen und Arbeitsplatzanpassungen geschehen. Damit Betroffene im Alltag möglichst selbstständig zurechtkommen, reichen die Hilfsmittel von Prothesen über Rollstühle bis hin zu Assistenzhunden. Hilfsmittel von höherem Wert werden den Betroffenen ausgeliehen, sie bleiben im Besitz der IV. Weitere Informationen finden Sie hier.

Weitere finanzielle Hilfen für Pflegehilfsmittel

Für die Finanzierung von Pflegehilfsmitteln gibt es weitere Hilfen:

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