Tod

Todesfall in der Schweiz – diese Checkliste hilft Ihnen weiter 

Was ist zu tun, wenn jemand verstirbt? Es gibt zwei Dinge, die besonders wichtig sind. Die Angehörigen müssen einen Arzt oder eine Ärztin rufen und den Todesfall innerhalb von 24 Stunden an das Bestattungsamt melden. Unser 10-Punkte-Plan erläutert auf einfache Weise, woran Sie noch denken sollten.

Nach einem Todesfall muss man an einiges denken.
Nach einem Todesfall bleibt nicht viel Zeit zu trauern – es warten bereits  administrative Aufgaben. © Zbynek Pospisil / iStock / Getty Images Plus

Todesfall in der Schweiz – das Wichtigste in Kürze:

Die Trauer und der Schock, wenn ein geliebter Angehöriger oder eine vertraute Angehörige verstorben ist, sind oft tief. Zugleich müssen einige Dinge geregelt werden. Dieser Artikel informiert über die ersten Schritte bei einem Todesfall sowie darüber, was darüber hinaus zu tun ist.

Checkliste Todesfall: Das sind die ersten Schritte bei einem Todesfall

«Was sind die ersten Schritte bei Todesfall?», fragen sich Angehörige. Wichtig sind vor allem diese Punkte:

Im Todesfall einen Arzt oder eine Ärztin herbeirufen und die zuständige Behörde, in der Regel das Zivilstandesamt, über den Todesfall informieren.

Im Todesfall Arzt bzw. eine Ärztin herbeirufen

  • Der Todesfall ist zu Hause eingetreten? Es ist wichtig, zuerst einen Arzt oder eine Ärztin zu kontaktieren. Der Arzt oder die Ärztin stellen nach Bestätigung des Todes die ärztliche Todesbescheinigung aus. Nach der Bestattung wird die Leiche in die Aufbewahrungshalle der Stadt oder der Gemeinde überführt.
  • Vielleicht ist der Mensch in einem Altersheim oder einer Klinik gestorben. In diesen Fällen wird die Institution einen Arzt oder eine Ärztin verständigen.
  • Wenn ein Mensch durch einen Unfall oder Selbstmord ums Leben kommt, müssen Sie die Polizei informieren.

Bestattungsamt über den Todesfall informieren

  • Sie sind verpflichtet, den Todesfall dem Bestattungsamt zu melden. Dafür ist ein Zeitraum von zwei Tagen, also 48 Stunden, vorgesehen. Das Original der Sterbeurkunde muss zusammen mit dem Familienbuch, dem Pass oder der Identitätskarte persönlich beim Bestattungsamt vorgelegt werden. Sie sollten vorab fragen, ob Sie noch andere Dokumente benötigen.
  • Das Bestattungsamt übermittelt die Todesbescheinigung an das Zivilstandsamt, das die Todesurkunde ausstellt.
  • Wenn eine Angehörige im Spital oder in einem Heim verstorben ist, übernimmt die Institution die Formalitäten.

Checkliste: Was ist im Todesfall zu tun?

Testament einreichen

Hat der verstorbene Mensch ein Testament hinterlassen? Ein Testament muss bei der Nachlassbehörde eingereicht werden. Als zuständige Nachlassbehörde gilt das Bezirksgericht am letzten Wohnsitz.

Der Erbschein wird dort ausgestellt. Dieses Dokument listet alle erbberechtigten Personen auf und dient als Nachweis gegenüber Behörden und Dritten. Es ist möglich, das Erbe auszuschlagen – dann gibt es keine weiteren Verpflichtungen mehr. 

Nach Anordnungen zur Bestattung oder Vorsorgeauftrag fragen

Ist bei dem Verstorbenen ein Testament oder eine Vorsorgevollmacht gefunden worden? Im Zweifelsfall können Sie beim Zivilstandsamt der Wohngemeinde nachfragen.

Bestattungsgespräch führen

Ein Termin für ein Bestattungsgespräch lässt sich telefonisch oder online vereinbaren. Das Bestattungsgespräch dient dazu, die Bestattung zu planen.

Gemeinsam wird besprochen …

  • wann die Bestattung und eine Trauerfeier stattfinden können
  • welche Art der Bestattung der Bestattung gewünscht wird – Erdbestattung oder Kremation mit Urnenbeisetzung?
  • welches Sargmodell oder welches Urnenmodell gewählt werden soll
  • welche Kleidung die oder der Verstorbene tragen soll
  • ob die Beisetzung in einem Gemeinschaftsgrab, einem Familiengrab, einem Urnengrab oder einem Reihengrab stattfinden soll
  • wo die Abdankung – falls gewünscht – stattfinden soll – in der Friedhofskapelle, in der Kirche oder am Grab
  • welche Trauermusik gewünscht wird
  • wie die Bestattungsstätte gestaltet werden soll – zum Beispiel mit einem Grabstein oder Kreuz
  • wer die Grabrede hält
  • ob die Angehörigen mit der amtlichen Todesanzeige einverstanden sind

Tod bekannt geben

Möchten Sie ein Leidzirkular erstellen, das den engsten Kreis des Verstorbenen über den Trauerfall und die Beerdigung persönlich informiert? Zuerst müssen Sie sich über die Anzahl der Personen informieren, die eine Karte bekommen sollen. Anschliessend gilt es, sie zu gestalten, drucken zu lassen und zu versenden. Möglicherweise möchten Sie aber auch eine Todesanzeige in einer Zeitung abgeben.

Kontaktaufnahme mit Pfarrer oder Grabredner

Mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin, dem oder der Grabredenden kann detailliert überlegt werden, welche Aspekte aus dem Leben des verstorbenen Menschen hervorgehoben werden sollen.

Leichenschmaus organisieren

Falls engste Verwandte, Freunde und Freundinnen, Wegbegleiter und Wegbegleiterinnen ein gemeinsames Mahl zu Ehren des Verstorbenen abhalten möchten, ist ein Raum in einer Lokation zu reservieren. Darüber müssen Sie das Essen und die Getränke zusammenstellen. Vergessen Sie nicht, mit dem Veranstalter über die Einrichtung des Lokals zu sprechen. Wie soll sie aussehen? Wer wird die Dekoration machen?

Danksagungen schreiben

Wollen Sie sich bei den Leuten, die an der Beerdigung teilgenommen haben, für ihre Anteilnahme bedanken? Dankesbekundungen können sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Zusätzlich kann die Danksagung als Anzeige in einer Zeitung veröffentlicht werden.

8 Institutionen über den Todesfall informieren und Verträge kündigen

Es gibt viele Institutionen, die über den Todesfall informiert werden müssen. Zugleich sollten Sie Verträge wie Arbeitsvertrag, Mietvertrag und Vereinsmitgliedschaft kündigen. Dazu gehören:

  • Vermieter
  • Stromversorger
  • Arbeitgeber
  • Versicherungen
  • Telekommunikationsanbieter
  • Krankenkasse
  • Pensionskasse/AHV
  • Vereine und Verbände
  • Abonnements

Witwen- oder Witwerrente und die Waisenrenten der AHV beantragen

Besteht für Sie ein Anspruch auf Witwen-, Witwer- oder Waisenrente? Die Anmeldungen können Sie in der AHV-Ausgleichskasse, der Pensionskasse und der Unfallversicherung vornehmen.

Haushalt auflösen

Bei dem Tod eines Angehörigen ist der gesamte Haushalt aufzulösen. Hier erfahren Sie, was die Kosten sind, wie lange Sie dafür planen müssen und was sonst noch zu beachten ist.

Wird nach dem Tod das Konto gesperrt?

  • Die Bank darf Geldbezüge erteilen, wenn es einen Erbschein gibt. In der Regel sperrt sie bis dahin die Bankkonten, Bankkarten und den Zugriff auf das E-Banking-Konto. Die Daueraufträge und andere regelmäßige Zahlungen werden wie gewohnt durchgeführt.

Alle Erben, die auf dem Erbschein stehen, dürfen nur gemeinsam über das Erbe verfügen. Mit dem Testament können die Kosten für die Bestattung direkt von einem Konto bezahlt werden.

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