Finanzen

Generalvollmacht – wichtig vor allem für ältere Menschen

Die Mutter hat eine Gehschwäche, beim Vater zeigen sich erste Anzeichen einer Demenz? Spätestens jetzt ist es sinnvoll, über eine Generalvollmacht nachzudenken. Die Generalvollmacht ermöglicht es Angehörigen, ihre älteren Eltern in fast allen Belangen juristisch zu vertreten.

Personen mit einer Gehschwäche können Termine meist nicht mehr persönlich wahrnehmen.
Personen mit einer Gehschwäche können Termine meist nicht mehr persönlich wahrnehmen. © Neil Bussey / iStock / Getty Images Plus

Generalvollmacht – das Wichtigste in Kürze: 

Schon seit längerer Zeit hat die 80-jährige Mutter Mühe mit dem Gleichgewicht. Zudem hat sie stark abgenommen. Erst kürzlich ist sie über das Trottoir gestolpert und schwer gestürzt. Die Schulter ist gebrochen, die Mutter ist seither verwirrt. Bereits für den nächsten Monat war aber ein Umzug in eine altersgerechte Wohnung geplant. Zum Glück hat ihr Sohn eine Generalvollmacht. Mit dieser Vollmacht kann er im Namen seiner Mutter den Mietvertrag unterschreiben und die dafür notwendigen Bankgeschäfte tätigen.

Was ist der Sinn einer Generalvollmacht?

Eine Generalvollmacht ermöglicht einer Person, sich umfassend vertreten zu lassen. Der Vertreter oder die Vertreterin kann dann in ihrem Namen handeln. Das macht Sinn, wenn die Person sich selbst um diese Aufgaben nicht kümmern kann.

Wichtig ist eine Generalvollmacht zum Beispiel in folgenden Fällen:

  • Eine Person kann aufgrund einer Gehschwäche zu Terminen bei Ämtern und Behörden, Banken und Gerichten nicht persönlich erscheinen.
  • Es fällt der Person schwer, die Zusammenhänge der Angelegenheiten zu sehen, zum Beispiel aufgrund einer beginnenden Demenz.
  • Die Person erhält sich häufig im Ausland auf.
  • Die Person hat wenig Zeit, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.

«Vor allem betagte Menschen, deren Gesundheitszustand sich zunehmend verschlechtern, sollten rechtzeitig, das heisst, solange sie dazu noch in der Lage sind, eine nahestehende Person oder Fachstelle zur Regelung ihrer Angelegenheiten ermächtigen», rät die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Stadt Zürich (Kesb).

Was für Rechte hat man mit einer Generalvollmacht?

Der Vertreter oder die Vertreterin kann im Namen der bevollmächtigenden Person rechtliche, finanzielle und wirtschaftliche Entscheidungen treffen und Geschäfte abschliessen.

Bevollmächtige dürfen jederzeit für die Person, in deren Namen sie handeln, zum Beispiel …

  • ein Paket bei der Post abholen
  • Geld überweisen, bei einer Bank Geld abheben, Wertpapiere verkaufen oder ankaufen
  • Anträge bei Behörden stellen
  • Versicherungen abschliessen oder auflösen
  • einen Umzug in ein Pflegeheim in die Wege leiten
  • über eine medizinische Behandlung entscheiden.

Was darf ich mit einer Generalvollmacht nicht?

Eine Generalvollmacht gibt dem der Bevollmächtigten zwar für einen sehr grossen Bereich die Möglichkeit, Rechtsgeschäfte zu regeln. Ausgeschlossen sind aber sehr persönliche Geschäfte.

Sehr persönliche Geschäfte sind zum Beispiel:

  • Eheschliessung
  • Ehescheidung
  • Regelung der Erbfolge.

Was ist der Unterschied zwischen einem Vorsorgeauftrag und einer Generalvollmacht?

Eine Generalvollmacht

1 übergibt einem bzw. einer Bevollmächtigten das Recht, eine andere Person juristisch zu vertreten.
2 wird bereits genutzt, wenn der Vollmachtgeber oder die Vollmachtgeberin noch geschäftsfähig ist. Sie kann aber auch dann noch gelten, wenn der Vollmachtgeber oder die Vollmachtgeberin nicht mehr urteilsfähig ist. Voraussetzung ist, dass dies in der Generalvollmacht festgehalten wird.
3 tritt sofort in Kraft.

Ein Vorsorgeauftrag

1 regelt detailliert, in welchen Fällen eine Person oder eine Institution für eine Person handeln darf, die urteilsunfähig geworden ist.
2 kommt zum Einsatz, wenn der Vollmachtgeber oder die Vollmachtgeberin nicht mehr urteilsfähig ist.
3 tritt erst in Kraft, wenn die KESB ihn überprüft und in Kraft gesetzt hat.

Welche Nachteile hat eine Generalvollmacht?

Jemandem eine Generalvollmacht auszustellen, setzt grosses Vertrauen voraus. Der Stellvertreter oder die Stellvertreterin hat damit in den allermeisten juristischen Belangen die Möglichkeit, in ihrem Namen zu handeln. Oft stellen sich Familienangehörige gegenseitig Generalvollmachten aus – zum Beispiel alternde Eltern ihrem Kind oder Ehepartner untereinander. Wer sich nicht sicher ist, ob zum Beispiel der Ehepartner oder die eigenen Kinder immer in seinem Interesse entscheiden, sollte besser auf eine solche Vollmacht verzichten.

Statt einer Generalvollmacht lässt sich auch eine Spezialvollmacht erstellen. Die Vollmacht beschränkt sich auf einen bestimmten Bereich. Eine Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden.

Welche Vorteile hat eine Generalvollmacht?

  • Eine Generalvollmacht ermöglicht einer Person, dass ein Vertreter oder eine Vertreterin in ihrem Namen handelt, obwohl sie selbst urteilsfähig ist
  • Eine Generalvollmacht tritt sofort in Kraft
  • Sie kann, aber muss nicht mit der Hand geschrieben werden.

Wie erstelle ich eine Generalvollmacht?

In die Vollmacht gehört:

  • Wer die vollmachtgebende Person ist (Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum)
  • Wer in ihrem Namen handeln darf, also wer der Bevollmächtigte ist (Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum)
  • Der Hinweis darauf, dass eine Generalvollmacht übertragen wird
  • Falls gewünscht, der Hinweis darauf, dass die Generalvollmacht auch dann noch gelten soll, wenn die vollmachtgebende Person geschäftsunfähig sein sollte
  • Unterschrift und Datum der Person, die die Vollmacht ausstellt.

Ist es möglich, eine Generalvollmacht ohne Notar zu machen?

Eine Generalvollmacht zu erstellen, ist grundsätzlich auch ohne Notar möglich. «Bei wichtigen Geschäften, im Verkehr mit dem Ausland, oder wenn Gefahr besteht, dass die Vollmacht von Dritten angezweifelt werden könnte, ist es ratsam, die Unterschrift beglaubigen zu lassen», heisst es auf der Webseite des Kanton Aargau. Banken erkennen oft keine Generalvollmachten an, sondern beharren darauf, dass spezielle Bankvollmachten vorgelegt werden.

Muster für eine Generallvollmacht im PDF-Format zum Ausdrucken finden sich unter anderem hier:

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