Krankheiten

Vorsorgeauftrag: Frühzeitig vorplanen für unsichere Zeiten

Der Vorsorgeauftrag ist ein rechtliches Instrument, das es Personen ermöglicht, vorab zu bestimmen, wer für sie entscheiden und handeln soll, sollte sie ihre Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder anderen Gründen nicht mehr selbst regeln können. Eingeführt im Jahr 2013, dient der Vorsorgeauftrag der Autonomie und Selbstbestimmung, indem es den Wünschen und Interessen der betroffenen Person entspricht, auch in Zeiten der Handlungsunfähigkeit.

Ein Senior unterstreicht ein Dokument.
Mit dem Vorsorgeauftrag bestimmt man, wer seine Anliegen regeln soll, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, für sich Entscheidungen zu treffen. © skynesher / E+

Vorsorgeauftrag – das Wichtigste in Kürze: 

A. Müller, ein Senior mit beginnender Demenz, bemerkt, dass er wichtige Dinge vergisst und Entscheidungen immer schwerer fallen. Ohne nahe Verwandte sorgt er sich um seine Finanzen und seinen geliebten Garten. Um vorzusorgen, erstellt er einen Vorsorgeauftrag und beauftragt seinen langjährigen Nachbarn, Herrn Schmidheiny, sich im Bedarfsfall um seine Angelegenheiten zu kümmern. Als sich sein Zustand verschlechtert, übernimmt Herr Schmidheiny die Pflege des Gartens, die Vermögensverwaltung und trifft medizinische Entscheidungen gemäss Herrn Müllers Wünschen. 

Was ist ein Vorsorgeauftrag? 

Der Vorsorgeauftrag ist ein rechtliches Instrument in der Schweiz, mit dem eine Person bestimmen kann, wer für sie handeln soll, falls sie aufgrund einer geistigen Behinderung, einer psychischen Störung oder ähnlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Durch diesen Auftrag können wichtige Angelegenheiten wie Vermögensverwaltung, persönliche Entscheidungen oder gesundheitliche Belange im Voraus festgelegt werden. Es handelt sich dabei um eine vorausschauende Planung, die Sicherheit und Klarheit in unsicheren Zeiten bietet und sicherstellt, dass die Wünsche und Interessen der betroffenen Person auch dann beachtet werden, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.

Vorsorgeauftrag in der Schweiz: Ein Überblick

In der Schweizer Rechtsordnung wurde der Vorsorgeauftrag mit der Änderung des Erwachsenenschutzrechts im Jahr 2013 eingeführt. Er ermöglicht es den Schweizerinnen und Schweizern, rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen und selbstbestimmt festzulegen, wer in ihrem Namen handeln soll, wenn sie es nicht mehr können. Das Dokument kann entweder privat erstellt oder von einem Notar beurkundet werden. Wird kein Vorsorgeauftrag erstellt und tritt die Handlungsunfähigkeit einer Person ein, kann das Gericht eine Beistandschaft anordnen. Daher wird der Vorsorgeauftrag in der Schweiz als wichtiges Mittel angesehen, um die Autonomie und Selbstbestimmung der Betroffenen auch in schwierigen Zeiten zu gewährleisten.

Muster eines Vorsorgeauftrags zum Download 

Ein Vorsorgeauftrag muss klar und verständlich formuliert sein, damit er im entscheidenden Moment auch wie gewünscht umgesetzt werden kann. Im Allgemeinen beinhaltet ein solches Dokument die folgenden Bestandteile:

  • Personenbezogene Daten: Name, Geburtsdatum, Adresse und andere Kontaktdaten der Person, die den Auftrag erteilt.
  • Bevollmächtigte Person(en): Angaben zur Person oder zu den Personen, die im Falle einer Handlungsunfähigkeit Entscheidungen treffen sollen.
  • Aufgabenbereich: Detaillierte Beschreibung der Bereiche, in denen der Bevollmächtigte Entscheidungen treffen darf, z.B. Gesundheitsvorsorge, Vermögensverwaltung, Wohnsituation.
  • Besondere Wünsche oder Anweisungen: Spezifische Anforderungen oder Vorstellungen, die im Vorsorgeauftrag berücksichtigt werden sollen.
  • Notarische Beglaubigung: Je nach Kanton kann eine notarielle Beurkundung erforderlich oder empfehlenswert sein.

Ein Beispiel finden Sie hier zum Download. 

Vorsorgeauftrag: Wo soll man sie aufbewahren?

Es wird empfohlen, das Originaldokument an einem sicheren Ort zu Hause, beispielsweise in einem abschliessbaren Schrank oder Safe, aufzubewahren. Informieren Sie die im Vorsorgeauftrag benannten Personen sowie nahe Familienangehörige über den Aufbewahrungsort. Eine Kopie kann beim Notar oder bei einer Vertrauensperson hinterlegt werden. Zudem kann es sinnvoll sein, eine Notiz bei Ihren wichtigen Unterlagen oder im Testament zu hinterlegen, die auf den Ort des Vorsorgeauftrags hinweist. Einige Kantone ermöglichen zudem, den Vorsorgeauftrag bei der zuständigen Behörde zu registrieren, sodass im Bedarfsfall dort nachgefragt werden kann.

Wichtig: Ein Vorsorgeauftrag sollte regelmässig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass er den aktuellen Wünschen und Lebensumständen entspricht. Es ist ratsam, sich bei der Erstellung von Fachexpertinnen und Fachexperten beraten zu lassen.

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