Welche Pflegestufen kommen in der Schweiz zur Anwendung?
Je mehr Hilfe und Unterstützung eine Person im Alltag benötigt, desto höher ist ihre Pflegestufe. In der Schweiz werden die Pflegestufen 1 bis 12 angegeben, die jeweils den täglichen Pflegebedarf und den dazugehörigen finanziellen Beitrag festlegen. Die Krankenkasse zahlt einen bestimmten Anteil der Kosten. Auch der Patient hat einen Beitrag zu leisten.
Pflegestufen – das Wichtigste in Kürze:
- Die Pflegestufe gibt an, wie viel Pflege eine Person pro Tag benötigt. Wann spielen Pflegestufen eine Rolle?
- In der Schweiz gibt es zwölf Pflegebedarfsstufen. Pflegestufe 1 zeigt einen Pflegebedarf von bis zu 20 Minuten am Tag an, Pflegestufe 12 von mehr als 220 Minuten. Was konkret sagen die Pflegestufen aus?
- In der Deutschschweiz wird der Pflegebedarf in der Regel über das sogenannte BESA-System ermittelt. Wie funktioniert das System?
- Die Krankenversicherung zahlt einen festgelegten Satz zur Pflege. Wer übernimmt den Rest?
In der Schweiz werden Pflegestufen vor allem bei einer Pflegeeinrichtung wie einem Pflegeheim angewendet, wenn eine Person dorthin übergeben wird. Bei der Bedarfsabklärung werden die individuellen Pflegebedürfnisse der Person in eine der zwölf Pflegestufen eingeordnet.
Was sagt die Pflegestufe aus?
Die zwölf Pflegestufen geben Auskunft darüber, wie pflegebedürftig eine Person ist. Je höher die Pflegestufe, umso mehr Unterstützung benötigt sie.
Jeder einzelnen Pflegestufe ist jeweils ein zeitlicher Pflegebedarf pro Tag zugeordnet. Ein Beispiel: Ein Patient oder eine Patientin in der Pflegestufe 3 hat einen zeitlichen Pflegebedarf von 41 bis 60 Minuten pro Tag.
Welche Pflegestufen gibt es in der Schweiz?
Laut Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) gibt es zwölf Pflegebedarfsstufen.
Einstufung in die Pflegestufe: So läuft das Verfahren ab
Für die Einstufung des Pflegebedarfs stehen drei Verfahren zur Verfügung, die als Pflegebedarfsinstrumente bezeichnet werden. In der Deutschschweiz ist vorwiegend das BESA-System (BewohnerInnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem) verbreitet. Wenn eine Person in ein Pflegeheim zieht, wird die Einstufung in der Regel vom Heim veranlasst. Die Kosten für die Bedarfsabklärung werden von der Krankenversicherung übernommen.
Wie funktioniert das BESA-System?
Das BESA-System basiert auf einer umfassenden Beurteilung verschiedener Aspekte, darunter die körperliche Gesundheit, geistige Fähigkeiten und soziale Unterstützung. Mithilfe eines Punktesystems erfolgt die Quantifizierung des Pflegebedarfs, und die betroffene Person wird in eine bestimmte Pflegestufe eingestuft. Auf Grundlage dieser Einstufung wird ein individueller Pflegeplan erstellt, der die benötigten Pflege- und Betreuungsleistungen festlegt. Die Kosten für diese Pflegeleistungen werden von verschiedenen Stellen übernommen, darunter die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und die betroffene Person selbst, abhängig von ihrer finanziellen Situation und dem Kanton.
Wie viel Geld steht einem bei welchem Pflegegrad zu?
Für die Pflege in einem Heim zahlen die Krankenkassen pro Pflegestufe 9.60 Franken pro Tag. Das gibt die Krankenpflege-Leistungsverordnung vor. Bei Pflegestufe 12 beläuft sich die Unterstützung also auf 115.20 Franken.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei Patienten?
In der Schweiz wurde keine obligatorische Pflegeversicherung eingeführt. Pflegebedürftige müssen sich daher in der Regel neben dem Staat an den Pflegekosten beteiligen. Die Höhe dieser Eigenbeteiligung variiert von Kanton zu Kanton. «Der versicherten Person dürfen von den nicht von Sozialversicherungen gedeckten Pflegekosten höchstens 20 Prozent des höchsten vom Bundesrat festgesetzten Pflegebeitrages überwälzt werden», heisst es im Bundesgesetz über die Krankenversicherung. «Dies gilt für Pflegeheim und ambulante Pflege», erklärt Urs Kilchenmann, Mediensprecher bei der Krankenkasse Helsana. «Das ist jedoch der maximale Betrag. Jeder Kanton regelt die Beteiligung selbst: Es gibt Kantone, die keine Patientenbeteiligung erheben, aber auch solche mit 10 Prozent etc.»
Die Selbstbeteiligung im Pflegeheim ist laut Pro Infirmis – je nach Kanton – auf maximal 23 Franken pro Tag begrenzt. Zusätzlich fallen Franchise und Selbstbeteiligung an. Falls die Kosten dadurch nicht gedeckt sind, übernimmt der Kanton oder die Gemeinde den verbleibenden Betrag.
Wichtig zu wissen ist, dass Heimbewohner und -bewohnerinnen neben der Beteiligung an den Pflegekosten viele weitere Leistungen selbst finanzieren müssen. Die Aufenthaltskosten, einschliesslich Pension und Betreuung, müssen vom Versicherten selbst getragen werden. Laut dem Bundesamt für Statistik belaufen sich die monatlichen Kosten für einen Platz in einem Pflegeheim durchschnittlich auf 8700 Franken. Von diesem Betrag muss der Patient etwa zwei Drittel der Kosten für sämtliche Leistungen des Pflegeheims abdecken.
Tipp: Unter Pflegestufe 6 lohnt sich die Pflege zu Hause aus Kostengründen
Oftmals ist es für Patientinnen und Patienten mit niedriger Pflegestufe finanziell sinnvoller, einen privaten Betreuungsdienst von zu Hause aus in Anspruch zu nehmen. Je nach Kanton zahlen Pflegebedürftige für die Spitex einen maximalen Betrag von 15.35 Franken pro Tag. Hinzu kommen Kosten für die Betreuung eines Patienten und anfallende Haushaltsarbeiten. Ab Pflegestufe 6 sollte man jedoch genauer kalkulieren, ob die Pflege in einem Heim kostengünstiger wäre.