Pflege

Betreutes Wohnen macht selbstständiges Leben im Alter leichter

Bei der Pflege von Eltern, die nicht ins Altersheim wollen, kann betreutes Wohnen eine sinnvolle Alternative sein. Diese Wohnform kombiniert Selbstständigkeit mit hoher Sicherheit. Die Vorteile und die Aspekte, die Ihre Eltern berücksichtigen sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Beim betreuten Wohnen erhalten Seniorinnen und Senioren die passende Pflege.
Beim betreuten Wohnen erhalten Seniorinnen und Senioren die passende Pflege. © izusek / E+

Betreutes Wohnen – das Wichtigste in Kürze:

Die Wohnform betreutes Wohnen ermöglicht es im Alter, weitgehend selbstständig zu sein. Hier erhalten Menschen unterschiedliche Hilfsangebote, um den Alltag zu meistern.

Was ist betreutes Wohnen?

Betreutes Wohnen ist eine Wohnform in altersgerechten Wohnungen, in denen Bewohnerinnen oder Bewohner Betreuung, Hilfe und Pflege erhalten. Wie sich die Betreuung ausgestaltet, kann je nach Anbieter unterschiedlich sein.

Bei manchen Angeboten lassen sich ausschliesslich Spitexleistungen in Anspruch nehmen, die der Arzt oder die Ärztin verordnet und deren Kosten die Krankenkasse – bis auf den Selbstbehalt – übernimmt.

Die meisten betreuten Wohnformen sind an ein 24-stündiges Notrufsystem angeschlossen, sodass die Bewohnenden innerhalb der Wohnung die Möglichkeit haben, über eine Funkarmbanduhr oder einen stationären Notfallknopf Hilfe zu rufen – zum Beispiel bei einem Sturz.

Ist die betreute Wohnform in ein Pflegezentrum eingebettet, können die Bewohnenden das gesamte Dienstleistungsportfolio des Pflegezentrums nutzen.

«Welche Dienstleistungen das sind, regelt der Mietvertrag», erklärt Felix Wintsch, Regionalleiter Region Gelb der Senevita Gruppe. Das sind zum Beispiel der Mahlzeitendienst oder die Mahlzeiten im Restaurant des entsprechenden Pflegezentrums. Ausserdem können hauswirtschaftliche Dienstleistungen zum Angebot gehören – wie die wöchentliche Wohnungsreinigung, kleinere Näharbeiten oder der technische Dienst, wenn der Fernseher nicht funktioniert.

Auch die Teilnahme am Freizeitprogramm und an sonstigen Aktivitäten des Pflegezentrums können Bestandteil des Angebotes sein. Felix Wintsch: «Darüber hinaus gibt es Modelle, bei denen die Bewohnenden nur die Wohnung mit der Anbindung an das Notrufsystem mieten, aber weitere Leistungen monatlich wie auf einer Speisekarte nach Bedarf hinzubuchen können.»

Unterschied zwischen Pflegeheim und betreutem Wohnen

Wer sich für die Wohnform betreutes Wohnen entscheidet, lebt in einer Wohnung, während im Pflegeheim ein Zimmer bewohnt wird. Die Wohnungen gibt es in unterschiedlichen Grössen – bis zu vier Zimmer und grösser. Betreutes Wohnen ermöglicht ein hohes Mass an Selbstständigkeit. Menschen im Pflegeheim sind dagegen stark in den Tagesablauf der Institution eingebunden.

Wann ist betreutes Wohnen sinnvoll?

Wenn der Alltag komplizierter wird, der Wunsch nach mehr Komfort und sozialen Kontakten überwiegt, kann der Umzug in eine übersichtliche, altersgerechte, betreute Wohnung sinnvoll sein und auf angenehme Art für Entlastung sorgen. In manchen Regionen ist das Angebot gering – dort gibt es Wartelisten. In anderen Gegenden existiert dagegen ein grosses Angebot. Dort können die Mietenden zwischen verschiedenen Anbietern wählen.

Erst wenn die Pflege durch einen mobilen Pflegedienst nicht mehr ausreicht bzw. ein gewisses Mass an Stunden pro Woche übersteigt, erfolgt der Übertritt ins Pflegeheim. «Ist das betreute Wohnen in ein Pflegezentrum integriert, fällt der Wechsel leichter», weiss Felix Wintsch aus Erfahrung. «Dann gibt es bereits soziale Kontakte – man kennt zum Beispiel die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Administration und vom Service und hat bereits Freundschaften mit anderen Bewohnenden geschlossen.»

Was kostet betreutes Wohnen?

Die Kosten für betreutes Wohnen variieren stark je nach Region und Kanton. Der Grundpreis berechnet sich nach dem regulären Quadratmeterpreis. Hinzu kommen die Kosten für die Anbindung an das Notrufsystem und die Dienstleistungen, die der jeweilige Anbieter zur Verfügung stellt.

Wer zahlt betreutes Wohnen, wenn die Rente nicht reicht?

Die Krankenkassen übernehmen lediglich die Spitexleistungen, die der Arzt verordnet. Für betreutes Wohnen gibt es keine Zuschüsse vom Staat – ein Zustand, den Felix Wintsch kritisiert. «Wer in ein Pflegeheim zieht, kann die sogenannten Ergänzungsleistungen beantragen. Kosten, die der Bewohner oder die Bewohnerin nicht decken kann, werden dann über die Ergänzungsleistungen finanziert. Dieser Mechanismus fehlt aktuell noch bei betreutem Wohnen.»

Das könne zur Folge haben, dass jemand, der eigentlich betreut relativ selbstständig leben könnte, in ein Pflegeheim ziehen muss, weil er nur dort Ergänzungsleistungen bekommt. «Die Politik hat das Problem bereits erkannt, aber es noch nicht gelöst.» Er wünscht sich eine zügige Änderung. «Denn durch betreutes Wohnen können ältere Menschen den Grad der Selbstständigkeit erhöhen und lange in den eigenen vier Wänden leben.»

Zur Person:

Felix Wintsch
Felix Wintsch © zVg

Felix Wintsch ist ausgebildeter Pflegefachmann. In den vergangenen Jahren bildete er sich weiter bis hin zu einem Masterabschluss im Management. Erfahrungen sammelte er als Pflegedienstleiter, Fachverantwortlicher für die Pflegeentwicklung einer grossen Heimgruppe, Leiter Qualitätsmanagement und Geschäftsführer von Wohn- und Pflegezentren. Heute arbeitet er als Regionalleiter für die Senevita. Die Senevita ist die führende Anbieterin für integrierte stationäre und ambulante Pflege und mit 52 Standorten in der gesamten Schweiz vertreten. Sie bietet Wohn- und Betreuungsangebote sowie Pflege und Betreuung zu Hause für eine hohe Lebensqualität an.

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