Pflege

Langzeitpflege: Definition, Kosten und Unterschiede 

Wenn Ihre Eltern, wegen ihres hohen Alters, einer Behinderung oder einer Krankheit Unterstützung im Alltag brauchen, können  sie Langzeitpflege in Anspruch nehmen. Langzeitpflege bezeichnet die Betreuung oder Pflege über einen längeren Zeitraum. Wie hoch die Kosten für Langzeitpflege sind und welche Leistungen inbegriffen sind, erfahren Sie in diesem Artikel. 

Bei der Langzeitpflege helfen Pflegende beim Anziehen.
Bei der Langzeitpflege helfen Pflegende beim Anziehen. © SolStock / E+

Langzeitpflege – das Wichtigste in Kürze:

Wenn ein Mensch altersgebrechlich oder chronisch krank wird, braucht er dauerhaft Pflege – in der eigenen Wohnung oder im Pflegeheim.

Diese dauerhafte Betreuung nennt sich auch Langzeitpflege und umfasst Hilfe in allen möglichen Lebensbereichen.

Definition Langzeitpflege

Von Langzeitpflege ist dann die Rede, wenn ein Mensch langfristig Pflege benötigt. Sie unterscheidet sich von der Akutpflege in der Hinsicht, dass keine kurzzeitigen Krankheiten oder Verletzungen therapiert werden, sondern ein langfristiger Unterstützungsbedarf besteht.

Was gehört alles zur Langzeitpflege?

Zur Langzeitpflege gehören sowohl Leistungen für Abklärungen, Behandlungspflege und Grundpflege.

1 Die Bedarfsabklärung ist nicht nur zu Beginn der Pflege notwendig, sondern auch in regelmässigen Abständen während der Langzeitpflege. Schliesslich ist es wichtig, die Situation des Pflegebedürftigen immer wieder neu zu prüfen und die Patienten oder die Patientin zu beraten. Nur so lässt sich die Pflege den aktuellen Notwendigkeiten anpassen.

2 Mit Behandlungspflege sind medizinische Leistungen gemeint. Dazu zählen beispielsweise das Messen des Blutdrucks, die Kontrolle des Pulses, die Blutentnahme oder Wundversorgung. Der pflegebedürftige Mensch erhält Medikamente, Verbände oder Augentropfen.

3 Grundpflege umfasst Hilfe in vielerlei Hinsicht: beim Duschen, Baden und Waschen, beim An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Anziehen von Kompressionsstrümpfen, Toilettengang, Aufstehen, Hinlegen und Gehen oder bei der Zahnpflege.

Was ist der Unterschied zwischen Akutpflege und Langzeitpflege?

Akutpflege und Langzeitpflege unterscheiden sich vor allem in ihrer Dauer.

  • Bei der Akut- und Übergangspflege ist der pflegebedürftige Mensch vorübergehend und kurzzeitig auf eine erhöhte Pflege und Therapie angewiesen. Sie wird oft nach einem Unfall oder einer Verletzung notwendig. Es bestehen also gute Aussichten, dass der Patient oder die Patientin wieder selbstständiger wird. Vorrangiges Ziel der Pflege ist, eine Krankheit zu heilen oder Symptome zu lindern.
  • Bei der Langzeitpflege benötigt ein Mensch dagegen langfristig Pflege und Unterstützung. Möglicherweise ist er körperlich oder geistig eingeschränkt, altersgebrechlich und chronisch krank.

Was ist stationäre Langzeitpflege?

Wenn Spitexorganisationen sich über einen längeren Zeitraum um einen pflegebedürftigen Menschen kümmern, spricht man von ambulanter Langzeitpflege. Zieht der pflegebedürftige Mensch in ein Pflegeheim, erhält er stationäre Langzeitpflege.

Langzeitpflege im Altersheim

«Die stationäre Langzeitpflege erfolgt nach ärztlicher Verordnung und wird im Normalfall dann angetreten, wenn der Pflegebedürftige nicht mehr in seinem angestammten zu Hause verbleiben kann», erklärt Daniel Domeisen, Leiter Gesundheitsökonomie bei Curaviva Schweiz. In der Regel ist die Erwartung gering, dass sich der Zustand grundlegend verbessert.

«Die stationäre Langzeitpflege erfolgt nach ärztlicher Verordnung und wird im Normalfall dann angetreten, wenn der Pflegebedürftige nicht mehr in seinem angestammten zu Hause verbleiben kann», erklärt Daniel Domeisen, Leiter Gesundheitsökonomie bei Curaviva Schweiz. In der Regel ist die Erwartung gering, dass sich der Zustand grundlegend verbessert.

Langzeitpflege Kosten

Bei ambulanter Langzeitpflege und stationärer Langzeitpflege verteilen sich die Kosten unterschiedlich.

Wer zahlt die ambulante Langzeitpflege?

Die Tarife wurden per 01.01.2020 angepasst und in der Krankenversicherungs-Leistungsverordnung (KLV) in 7a festgeschrieben. Demnach übernehmen die Krankenversicherungen folgende Anteile:

  • für die Grundpflege 52.60 Franken pro Stunde
  • für Untersuchung und Behandlung 63 Franken pro Stunde
  • für die Abklärung, Beratung, Koordination 76.90 Franken pro Stunde

Die Patientenbeteiligung ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Doch mehr als 15.35 Franken pro Tag muss in keinem Kanton geleistet werden. Zu den weiteren Kosten gehören der normale Selbstbehalt und die Franchise. Der Wohnkanton muss die Restkosten übernehmen.

Wer zahlt die stationäre Langzeitpflege?

Die stationären Pflegekosten zahlen die Krankenversicherung, die pflegebedürftige Personen und gegebenfalls die öffentliche Hand.

  • Die Krankenversicherung übernimmt 9.60 Franken pro Pflegestufe am Tag. Bei Pflegestufe 12 sind es also maximal 115.20 Franken.
  • Die pflegebedürftige Person selbst zahlt höchstens 23 Franken pro Tag.
  • Die Restkosten übernimmt der Wohnkanton.

Doch auch die Pension kostet Geld. «Rund 40 Prozent der pflegebedürftigen Personen können die Pensionskosten aus eigener Kraft (AHV- und BVG-Rente, übrige Einkommen, Vermögensverzehr) finanzieren», heisst es im Faktenblatt: Pflegefinanzierung in der Schweiz der CURAVIVA. Rund 60 Prozent Der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner schaffen das nicht.

Reichen die eigenen finanzielle Mittel nicht aus, um die Pensions- und Betreuungskosten sowie den eigenen Finanzierungsanteil der Pflegekosten zu bezahlen, besteht die Möglichkeit, Ergänzungsleistungen zu beantragen.

Weitere Artikel in Pflege

Aktuelle Artikel

Beliebte Artikel