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Unterstützung im Haushalt: Wenn es im Alter eine Haushaltshilfe braucht 

Aufräumen, putzen, einkaufen, kochen, waschen, bügeln – den Haushalt zu besorgen, erfordert nicht nur Zeit, sondern auch körperliche Anstrengung. Oft ist Hausarbeit für ältere Menschen, die unter Beschwerden leiden, eine zu grosse Herausforderung. Eine Haushaltshilfe kann dann helfen, das Leben in den eigenen vier Wänden zu erleichtern. Haushaltshilfen lassen sich nicht nur über private Vermittler finden, sondern auch über Anlaufstellen für Seniorinnen und Senioren. Mit welchen Kosten zu rechnen ist und worauf bei der Auswahl zu achten ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

Eine Haushaltshilfe reinigt, kauft ein und packt an, wo Hilfe benötigt wird.
Eine Haushaltshilfe reinigt, kauft ein und packt mit an, wo Ältere Hilfe benötigen. © AnnaStills /iStock / Getty Images Plus 

Haushaltshilfe – das Wichtigste in Kürze:

Aufräumen, den Abfall entsorgen, staubsaugen oder abstauben: All diese Aufgaben erfordern körperliche Kraft. Mit dem Alter nehmen die Muskeln immer mehr ab. Die Folgen sind fatal. Selbst kleine Aufgaben sind kaum mehr zu bewältigen. In solchen Situationen kann eine Haushaltshilfe zur Unterstützung herangezogen werden. Wer eine Hilfskraft engagieren will, muss jedoch wissen, was sie kostet, wie man sie anstellt und wer die Kosten übernimmt.

Was macht eine Haushaltshilfe für Senioren?

Haushaltshilfen unterstützen ältere Menschen bei der Erledigung von Haushaltsaufgaben, die diese ohne Hilfe nicht mehr bewältigen können. Dazu gehören zum Beispiel aufräumen, einkaufen, putzen, kochen, waschen und bügeln. Welche Aufgaben im Detail übernommen werden, besprechen Ihre Eltern am besten direkt mit der Betreuungskraft.

Aber: Die Arbeit einer Haushaltskraft hat Grenzen. Sie muss nicht alles erledigen. Diese Aufgaben muss eine Haushaltskraft nicht erledigen:

  • aufräumen vor dem Putzen
  • auf den Hund aufpassen
  • auf die Enkel aufpassen
  • Enkel in die Schule bringen
  • Möbel verschieben
  • schwere Kisten schleppen
  • pflegebedürftige Personen pflegen

Wer hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Es gibt keinen allgemeinen Anspruch auf Haushaltshilfe. Jede Person kann zwar eine Haushaltshilfe engagieren.  Wer aber eine Haushaltshilfe anstellt, muss diese in der Regel selbst bezahlen, es sei denn, man hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigung.

Wer zahlt Haushaltshilfe für Senioren?

In der Regel müssen die Kosten selbst getragen werden. Finanzielle Unterstützung für Haushaltshilfen gibt es wie erwähnt nur in diesen drei Fällen:

Ergänzungsleistung: Liegt eine ärztliche Verordnung für eine Haushaltshilfe vor, kann sie zu einem grossen Teil – bis zu 46 Franken pro Stunde sowie einer Wegpauschale von fünf Franken – über Ergänzungsleistungen finanziert werden.

Die Hilflosenentschädigung der AHV und der IV: Der Kostenbeitrag durch die Hilflosenentschädigung ist vom Grad der Hilflosigkeit, ihrer Dauer und der Wohnsituation abhängig

Krebsliga Zürich: Die Krebsliga Zürich übernimmt nach einem Spitalaufenthalt in bestimmten Fällen einen Teil der Kosten für eine Haushaltshilfe. Die Voraussetzungen werden hier erklärt.

Wann zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?

«Die Kosten für eine externe Haushalthilfe, die zum Beispiel kocht, putzt, wäscht, staubsaugt und Fenster reinigt, werden von der Grundversicherung nicht übernommen», sagt Urs Kilchenmann, Mediensprecher bei der Krankenkasse Helsana. Er verweist jedoch auf die Zusatzversicherung: «Zusatzversicherungen beteiligen sich vielfach an den Kosten für eine Haushaltshilfe.» Wer beispielsweise eine Spitalzusatzversicherung oder eine Langzeitpflegeversicherung abgeschlossen hat, hat unter Umständen ein Recht auf eine Kostenerstattung. 

Die Leistungen werden entweder in Form eines festen Tagessatzes oder in Form eines prozentualen Beitrags von der Krankenkasse übernommen. Für beide Fälle gelten aber Höchstbeträge. Voraussetzung ist immer eine ärztliche Verordnung.

Wie hoch ist der Stundenlohn für eine Haushaltshilfe?

Der Stundenlohn für eine Haushaltshilfe ist von verschiedenen Faktoren abhängig und kann daher nicht pauschal angegeben werden. Im gesamtschweizerischen Schnitt aber erhält eine Haushaltshilfe 25.80 Franken pro Stunde. Das zeigt eine Auswertung von Lemonfrog AG. Christoph Seitz, Marketing-Verantwortlicher bei Lemonfrog AG, hält entsprechend einen Stundenlohn von 25 Franken netto oder 28 Franken brutto für angemessen. Dazu kommen die Sozialabgaben.

Wer eine Haushaltshilfe selbst beschäftigt, wird zum Arbeitgeber oder zur Arbeitgeberin. Ab einem bestimmten Wochenpensum gelten vorgeschriebene Mindestlöhne für Hausangestellte. Darüber hinaus werden AHV-Beiträge abgerechnet. 

Haushaltshilfe anstellen in der Schweiz

Wer eine Haushaltshilfe selber anstellen will, muss sich um Adminstratives kümmern. An folgende Schritte muss man denken:

  • Mit der Haushaltshilfe besprechen, welche Aufgaben sie erledigen muss. Soll sie nur einkaufen gehen oder möchten Ihre Eltern, dass sie auch die Bettwäsche wechselt? 
  • Ein Arbeitsvertrag enthält die wichtigsten Eckdaten wie Lohn, Zahlungsweise, Einsatzzeiten, Aufgabengebiete. Kostenlose Vorlagen stellt das Staatssekretariat für Wirtschaft zur Verfügung.
  • Melden Sie sich bei der Ausgleichskasse des Kantons Ihrer Eltern an.
  • Arbeitet die Haushaltshilfe nur wenige Stunden pro Woche , kann man sie für die vereinfachte Abrechnung anmelden.
  • Beim Festlegen des Lohnes, muss man an die Abzüge denken. Wie hoch sind diese? Die SVA Zürich stellt einen Rechner zur Verfügung, wo Sie die Abzüge ausrechnen können. Vom Bruttolohn muss man 6.4 Prozent für AHV- und IV-Beiträge und die Arbeitslosenversicherung abziehen. Hinzukommt ein Abzug von 5 Prozent für die Quellensteuer.
  • Die Haushaltshilfe benötigt eine Unfallversicherung. Diese kostet in der Regel 100 Franken pro Jahr. Hat die Haushaltshilfe Kinder? Dann hat sie möglicherweise Anspruch auf Familienzulagen. Dann muss man dafür ebenfalls ein Formular ausfüllen.
  • Ist die Haushaltshilfe Ausländer oder Ausländerin? Dann muss eine Arbeitsbewilligung vorliegen. Bei anerkannten Flüchtlingen oder bei Personen, die vorläufig aufgenommen sind, muss die Erwerbstätigkeit den Behörden gemeldet werden, noch bevor die Haushilfe die Arbeit aufnimmt.
  • Ist die Haushaltshilfe angemeldet, muss man jeweils am Ende des Jahres der Ausgleichskasse den Bruttolohn der Haushaltshilfe melden. Die Kasse erstellt eine Abrechnung der Sozialversicherungsabträge und stellt diese in Rechnung.

Es gibt viele, die eine Anmeldung bei der Behörde für zu umständlich halten und sich deshalb dafür entscheiden, die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bar zu bezahlen. Doch wer seine Reinigungskraft nicht bei der Behörde anmeldet, handelt illegal. Schwarzarbeit ist in der Schweiz verboten und wird entsprechend geahndet. In der Regel wird eine Busse von einigen Hundert Franken verhängt. Ausserdem gibt es einen Eintrag ins Strafregister. Wer zusätzlich gegen das Ausländerrecht verstösst, muss mit wesentlich höheren Strafen rechnen.

Haushaltshilfe von der Spitex oder Pro Senectute

Wem eine Anstellung zu aufwändig ist, der wendet sich am besten an Dienstleister, die Haushaltshilfen vermitteln.  Eine Dienstleisterin ist die Spitex. Auch Pro Senectute bietet Unterstützung im Haushalt an. Beide Organisationen sind auf Senioren spezialisiert und kennen die Bedürfnisse ihrer Klienten genau.  Daneben gibt es noch viel mehr Anbieter. Die Haushaltshilfen sind dort angestellt und werden Ihnen vermittelt. Die Vermittlungsfirma kümmert sich um das oben erwähnte Administrative. Allfälliges Reiniungsmaterial nehmen die Haushaltshilfen in der Regel selber mit.

Auf der Suche nach einer Haushaltshilfe im Internet ist es wichtig, darauf zu achten, ob der Vermittler eine Dienstleistung zu einem festgelegten Preis zur Verfügung stellt oder ob er lediglich einen Kontakt zur einer Haushaltshilfe herstellt. In diesem Fall werden Sie zum Arbeitgeber oder zur Arbeitgeberin mit allen Pflichten.

Wie viel kostet 1 Stunde Spitex?

Die Spitex macht die Preisgestaltung für Haushaltshilfen vom Einkommen abhängig. Ein Beispiel: Bei der Spitex Zürich liegt der Preis pro Stunde bei 31 Franken pro Stunde, wenn das Jahreseinkommen bis zu  40000 Franken beträgt. Bei einem Jahreseinkommen zwischen 40000 und 60000 Franken kostet es 33 Franken, zwischen 60000 und 80000 Franken 38 Franken und bei mehr als 80000 Franken verrechnet die Spitex Zürich 44 Franken pro Stunde

Wird die Spitex von der Krankenkasse bezahlt?

Wichtig zu wissen: Die Kosten einer Haushaltshilfe, die über die Spitex vermittelt werden, werden nicht von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. «Die obligatorische Krankenkasse bezahlt Pflegeleistungen. Dazu braucht es eine Spitex-Verordnung eines Arztes oder einer Ärztin», heisst es in einer Broschüre der Spitex.

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