Pflege

Betreuungsurlaub: Die 9 wichtigsten Fragen

Wer verunfallte oder kranke Angehörige betreut, kann bezahlten Betreuungsurlaub beziehen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wie viele Tage kann man beziehen? Wird der Betreuungsurlaub von den eigenen Ferien abgezogen? Finden Sie die Antworten in diesem Artikel. 

Angehörige, die Familienmitglieder pflegen, dürfen einen kurzen Pflegeurlaub beziehen.
Angehörige, die Familienmitglieder pflegen, dürfen einen kurzen Pflegeurlaub beziehen. © Mizuno K / Pexels

Betreuungsurlaub – das Wichtigste in Kürze: 

  • Was ist ein Betreuungsurlaub? Lesen Sie hier mehr.
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Weitere Informationen entnehmen Sie hier.
  • Habe ich weiterhin Anspruch auf einen Lohn? Die Antwort erfahren Sie hier.
  • Habe ich nach einem Betreuungsurlaub weniger Ferien? Erfahren Sie hier mehr.
  • Kann der Arbeitgeber ein Arztzeugnis verlangen? Lesen Sie hier mehr.

Angehörige, die Familienmitglieder oder ihren Lebenspartner pflegen, leisten jeden Tag Schwerstarbeit. Pflege und Job unter einen Hut zu bringen, ist für viele eine Herkulesaufgabe – Einkommensbussen eine bittere Realität. Das Gesetz kommt Betroffenen bei kurzfristigen Pflegeeinsätzen entgegen. Alles, was Sie über den Betreuungsurlaub wissen müssen.

Was ist ein Betreuungsurlaub?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz haben Anspruch auf bezahlte Ferien, wenn sie Familienmitglieder oder ihren Lebenspartner mit gesundheitlichen Problemen zu Hause betreuen. Der Urlaub beträgt höchstens drei Tage pro Ereignis und höchstens zehn Tage pro Jahr.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Familienmitglieder sind Verwandte in auf- und absteigender Linie. Also Eltern, Kinder sowie Geschwister. Hinzu kommen Ehepartner, Schwiegereltern und Lebenspartner. Mit Lebenspartner meint das Gesetz, Personen, die mit der betreuenden Person seit mindestens fünf Jahren einen gemeinsamen Haushalt führen.

Eine wichtige Voraussetzung ist: Der Lebenspartner bzw. das Familienmitglied muss wegen der gesundheitlichen Beeinträchtigung kurzfristig auf die pflegende Person angewiesen sein. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die Person plötzlich krank wird, verunfallt ist oder die Person, die üblicherweise die Betreuung übernimmt, ausfällt.

Habe ich Anspruch auf meinen Lohn während des Betreuungsurlaubs?

Ja. Gemäss dem Obligationenrecht Art. 329 hat man Anspruch auf den vollen Lohn wie bei einem normalen Ferienbezug. Neben dem Grundlohn erhält man auch allfällige Vergütungen wie Boni und Provisionen.

Darf mein Arbeitgeber mir während des Betreuungsurlaubs kündigen?

Ja. Während des Betreuungsurlaubs besteht kein Kündigungsschutz. Die Kündigungsfrist läuft normal weiter, sollte man während der Dauer der Kündigungsfrist einen Betreuungsurlaub beziehen.

Darf mein Chef meine Betreuungsurlaubstage von meinen Ferien abziehen?

Grundsätzlich nein. Der Anspruch auf kurzfristigen Betreuungsurlaub besteht zusätzlich zu dem regulären Ferienanspruch gemäss Gesetz, Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag.

Muss ich ein ärztliches Zeugnis vorweisen?

Das Obligationenrecht setzt nicht voraus, dass der Arbeitnehmer ein Arztzeugnis vorlegt. In der Praxis wird der Arbeitgeber aber wissen wollen, was für eine Art von Gesundheitsbeeinträchtigung vorliegt und in welchem Verwandtschaftsverhältnis man zu der betreuenden Person steht. Er wird auch wissen wollen, wieso keine andere Betreuung verfügbar und zumutbar ist. Der Arbeitgeber kann ein Arztzeugnis einfordern, das aber lediglich die gesundheitliche Beeinträchtigung bescheinigt. Das Zeugnis sagt nichts über die Verfügbarkeit und Zumutbarkeit einer anderweitigen Betreuung aus.

Muss ich beweisen, dass ich das Familienmitglied pflegen muss?

Hat der Arbeitgeber berechtigte Zweifel, ob die Voraussetzungen für einen Betreuungsurlaub erfüllt sind, kann er sich auf eine allgemeine Beweislast berufen. Der Arbeitnehmer muss danach beweisen, dass die Voraussetzungen für einen Urlaub erfüllt sind.

Wird der Urlaub an eigene Krankheiten angerechnet?

Nein, dieser Urlaub wird nicht an eigene Krankheiten oder Abwesenheiten angerechnet.

Gilt die Obergrenze von 10 Tagen auch für die Betreuung meiner eigenen Kinder?

Nein. Eltern, die nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können, um ihr – wegen einer Krankheit oder eines Unfalls – gesundheitlich schwer beeinträchtigtes minderjähriges Kind zu pflegen, haben einen Anspruch auf 14 Wochen Betreuungsurlaub.

Sie pflegen ein Familienmitglied längerfristig? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf Betreuungsgutschriften. Lesen Sie hier mehr.

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