Beerdigung planen: Diese Checkliste hilft Ihnen weiter
Wie oft denken wir daran, unsere Liebsten zu entlasten, auch wenn wir nicht mehr leben? Wir können während unseres Lebensabschnitts Vorkehrungen treffen, um unseren Angehörigen die letzte Pflege zu erleichtern. Wer seine eigene Beerdigung plant, erleichtert seinen Angehörigen eine Menge. Wie plant man seine eigene Beerdigung? Funktioniert das auch online? Muss man seine eigene Beerdigung selber bezahlen? Mit Fragen wie diesen beschäftigt sich dieser Artikel.

Beerdigung planen – das Wichtigste in Kürze:
- Wer seine Beerdigung selbst plant, entlastet seine Angehörigen. Es gibt weitere Vorteile
- Es ist sinnvoll, sich früh genug mit dem eigenen Tod zu befassen. Diese Fragen helfen weiter
- In der Schweiz sind drei Bestattungsarten zugelassen. Welche Arten kommen für Sie in Frage?
- Eine Beerdigung kostet je nach Bestattungsart viel Geld. Kostenbeispiele finden Sie hier
Für die einen mag es bizarr sein, seine eigene Beerdigung zu planen. Es ist aber wichtig, sich Gedanken über die eigene Bestattung zu machen. Viele möchten bis zum Schluss selbst bestimmen, wer an der Trauerfreier teilnimmt, welche Lieder gespielt werden, wo und wie man beerdigt werden möchte. Die eigene Beerdigung planen, bedeutet aber auch, heikle Entscheide den Angehörigen abzunehmen. Denn eine Beerdigung stellt sie vor viele Fragen, die sie ratlos machen und überfordern können.
Warum sollte man seine Beerdigung zu Lebzeiten planen?
Bei einem Todesfall müssen Angehörige meist innerhalb von wenigen Tagen die Beerdigung planen. Wer seine Beerdigung selbst plant, entlastet seine Angehörigen. Diese können sich auf das Wesentliche konzentrieren: dem Trauern. Die Hinterbliebenen erleben nach dem Tod eines geliebten Menschen Trauer und Verzweiflung. Sich dann um eine Beerdigung zu kümmern, ist nicht einfach.
Ein weiterer Vorteil: Wenn sich die Angehörigen nicht darüber einig sind, auf welche Art und Weise die Beerdigung stattfinden soll, kann das zu Konflikten führen. Eine vorzeitige Planung kann Streit zwischen ihnen vermeiden.«Es lohnt sich die eigene Beerdigung zu planen. Damit nimmt man den Angehörigen viel Arbeit weg», sagt Berto Biaggi, Bestatter bei der Biaggi AG und Ombudsmann beim Schweizerischen Verband der Bestattungsdienste.
Checkliste und Formular: So planen Sie Ihre Beerdigung
Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass viele kurz vor ihrem Tod geistig nicht mehr fit sein werden. Deswegen ist es sinnvoll, sich früh genug mit dem eigenen Tod zu beschäftigen und die eigene Beerdigung zu planen. Am besten befasst man sich damit bereits in der Mitte seines Lebens. Folgende Fragen sollten Sie sich stellen:
10 Fragen zur eigenen Beerdigung:
- Wie und wo möchten Sie bestattet werden?
- Was für einen Sarg möchten Sie?
- Was für einen Sargstein wünschen Sie?
- Möchten Sie eine musikalische Begleitung der Trauerfeier?
- Haben Sie Liederwünsche?
- Soll es eine Trauerrednerin oder einen Trauerredner geben?
- Wenn ja, was möchten Sie, dass die Person von Ihnen weiss?
- Wer soll im Trauerfall informiert werden?
- Wünschen Sie eine Aufbahrung?
- Welches Gewand möchten Sie tragen?
Eigene Beerdigung planen: Bestattungsarten
Folgende Bestattungsarten sind in der Schweiz erlaubt:
Feuerbestattung (Einäscherung, Kremation)
Nach der Kremation wird die Asche in einer Urne gesammelt. Die Angehörigen dürfen die Urne privat aufbewahren oder die Asche im Freien verstreuen. Gesetzliche Auflagen gibt es in der Schweiz nicht; die Asche darf überall verstreut werden. In der Schweiz ist es auch möglich, aus menschlicher Asche einen Diamanten herzustellen. Die Urne kann aber auch auf einem Friedhof beigesetzt werden. Die Grabruhe beträgt zwischen 20 und 25 Jahren.
Der frühste Zeitpunkt der Kremation ist kantonal geregelt. In den meisten Kantonen beträgt die Totenruhe 48 Stunden. Im Kanton Tessin 24 Stunden.
Erdbestattung
Bestatter legen den Sarg auf einem Friedhof in die Erde. Die Grabruhe unterscheidet sich kantonal und beträgt durchschnittlich 25 Jahre. In das Grab kann man nach der Beerdigung Urnen beilegen, auf die Ruhezeit des Erdbestattungsgrabes hat das keinen Einfluss: Die Ruhezeit wird dadurch nicht verlängert.
Die Pflege der Gräber ist aufwendig oder die Hinterbliebenen wohnen nicht in der Nähe des Grabes. Darum ziehen viele etwa ein anonymes Gemeinschaftsgrab vor. Dort gibt es weder ein persönliches Grabmal noch eine Beschriftung. In einem solchen Grab werden mehrere Urnen in einer einheitlich gestalteten Anlage beigesetzt. Die Friedhofsverwaltung oder der Friedhofsgärtner übernehmen meist die Grabpflege.
Gruftbestattung
Im Tessin, in der Westschweiz und in Klöstern sargen Bestatter die Verstorbenen in einem Sarg mit Zinkeinlage und Druckluftfilter ein. Den Sarg vergraben sie danach nicht in der Erde, sondern setzen ihn in einem Hochgrab, in einer Gruft oder Mausoleum bei.
Eigene Beerdigung online planen
Es gibt seriöse Bestattungsfirmen, die Online oder auf Anfrage Auskunft darüber geben, welche Bestattungsarten möglich sind. Am besten sieht man auf der Webseite der Bestattungsfirma nach, ob das Ausfüllen auch online möglich ist. Das Ausfüllen ermöglicht die Einsicht in die Einsicht und Preise der Firma, man kann zudem seine persönlichen Vorstellungen kundtun und erhält so ein Angebot der Bestattungsfirma.
Kosten: Wie teuer wird die eigene Beerdigung?
Die Preise einer Bestattung in der Schweiz unterscheiden sich kantonal und regional stark. Das liegt an der unterschiedlichen Organisation in den Kantonen. Vielerorts übernimmt die öffentliche Verwaltung die Organisation des Bestattungswesens, in anderen Kantonen privatrechtliche Unternehmen im freien Wettbewerb. Neben der Bestattung und der Zeremonie fallen vor allem die Grabnutzungs- und Pflegekosten ins Gewicht. Es lohnt sich, Bestattungspakete von verschiedenen Anbietern einzuholen und miteinander zu vergleichen. «Bestatterin oder Bestatter ist kein geschützter Berufstitel – jede Person kann sich so nennen», sagt Berto Biaggi vom Schweizerischen Verband für Bestattungsdienste. Er empfiehlt, sich nur an Bestatter zu wenden, die die eidgenössische Fachprüfung absolviert haben.
Was ist die günstige Bestattungsart?
Am günstigsten sind anonyme Gemeinschaftsgräber. Dabei wird auf eine Zeremonie und ein individuelles Grab mit einem Grabstein, Gravur und Grabpflege verzichtet. Zudem wird aus Platzgründen meist die Asche bestattet.
Für den Grabplatz und den Unterhalt eines Gemeinschaftsgrabes werden häufig einmalige Gebühren in Rechnung gestellt. In der Stadt Zürich kostet ein Grabplatz für auswärtige Personen 400 Franken, der Unterhalt 400 Franken.
Teurer sind Reihengräber und Urnennischen. Sie kann man individuell gestalten, mit einem Grabstein mit Inschrift, einer gravierten Platte und Blumenschmuck. Am teuersten sind Familien- und Privatgräber, da sie individuell angefertigt sind und Pflege benötigen.
Beerdigung planen: Ein Kostenbeispiel
Für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bern gelten folgende Gebühren (Grab für jeweils 20 Jahre, inklusive Verwaltungsgebühren, Grabplatzgebühren, Beisetzung und Grabfeldunterhalt, Beiträge gerundet):
Urne:
- Reihengrab: 2500 Franken
- Familiengrab: 9500 Franken
- Urnennische: 2600 Franken
- Gemeinschaftsgrab: 270 Franken
Sarg:
- Reihengrab: 3700 Franken
- Familiengrab: 10300 Franken
- Gemeinschaftsgrab: 270 Franken
Weitere Beispiele finden Sie auf dem Onlineportal deinadieu.ch.

Eigene Beerdigung selber bezahlen?
Die Hinterbliebenen müssen die Kosten der Beerdigung, die Bestattungs- und Grabkosten aus dem Vermögen des Verstorbenen bezahlen. Deckt der Nachlass die Kosten nicht, haften die direkten Erben. Das sind Ehepartner, eingetragene Partner, Kinder und Eltern. Laut dem Bundesgericht müssen Familienangehörige die Bestattungskosten übernehmen. Viele Gemeinden übernehmen die Kosten allerdings ganz oder teilweise und bezahlen sie aus der Staatskasse.
Der Schweizerische Verband für Bestattungsdienste ermöglicht Vorauszahlungen für die Bestattung in die Vorsorgekasse des Verbandes einzuzahlen. Zudem schliesst man eine sogenannte Bestattungsanordnung mit dem Bestatter seiner Wahl ab, worin alle Wünsche festgehalten sind.
Kann man beerdigt werden, wenn man aus der Kirche ausgetreten ist?
Jede in der Schweiz wohnhafte Person hat das Anrecht auf eine ordentliche Bestattung, unabhängig von Religion, Konfession oder politischer Ansicht.
Konfessionslos zu sein heisst, dass man auf die kirchlichen Dienstleistungen verzichten möchte, zum Beispiel auf eine kirchliche Trauung. Doch auch wer aus der Kirche ausgetreten ist, kann bestattet werden. Der Entscheid liegt in der Regel bei der Pfarrerin oder dem Pfarrer. Denn für die Bestattung auf dem Friedhof ist ausschliesslich die jeweilige Einwohnergemeinde verantwortlich.