Tod

Vorsorge bis zuletzt: Wie die rechtzeitige Beerdigungsplanung Entlastung schafft

Die Planung der eigenen Beerdigung kann oft beiseitegeschoben werden, doch bietet sie unerwartete Vorteile. Durch die frühzeitige Organisation werden Angehörige in emotionalen Zeiten entlastet, unangenehme Familienkonflikte vermieden und individuelle Wünsche berücksichtigt. Erfahren Sie, warum diese Form der Vorsorge nicht nur Ihnen, sondern auch Ihren Liebsten Frieden bringt.

Wer seine Beerdigung selbst in die Hand nimmt, erspart den Angehörigen viel Stress.
Wer seine Beerdigung selbst in die Hand nimmt, erspart den Angehörigen viel Stress. © Imagesines / iStock / Getty Images Plus

Beerdigung planen – das Wichtigste in Kürze:

Für die einen mag es bizarr sein, seine eigene Beerdigung zu planen. Es ist aber wichtig, sich Gedanken über die eigene Bestattung zu machen. Viele möchten bis zum Schluss selbst bestimmen, wer an der Trauerfreier teilnimmt, welche Lieder gespielt werden, wo und wie man beerdigt werden möchte. Die eigene Beerdigung planen, bedeutet aber auch, heikle Entscheide den Angehörigen abzunehmen. Denn eine Beerdigung stellt sie vor viele Fragen, die sie ratlos machen und überfordern können.

Warum sollte man seine Beerdigung zu Lebzeiten planen?

Bei einem Todesfall müssen Angehörige meist innerhalb von wenigen Tagen die Beerdigung planen. Wer seine Beerdigung selbst plant, entlastet seine Angehörigen. Diese können sich auf das Wesentliche konzentrieren: dem Trauern. Die Hinterbliebenen erleben nach dem Tod eines geliebten Menschen Trauer und Verzweiflung. Sich dann um eine Beerdigung zu kümmern, ist nicht einfach.

Ein weiterer Vorteil: Wenn sich die Angehörigen nicht darüber einig sind, auf welche Art und Weise die Beerdigung stattfinden soll, kann das zu Konflikten führen. Eine vorzeitige Planung kann Streit zwischen ihnen vermeiden.«Es lohnt sich die eigene Beerdigung zu planen. Damit nimmt man den Angehörigen viel Arbeit weg», sagt Berto Biaggi, Bestatter bei der Biaggi AG und Ombudsmann beim Schweizerischen Verband der Bestattungsdienste.

Checkliste und Formular: So planen Sie Ihre Beerdigung

Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass viele kurz vor ihrem Tod geistig nicht mehr fit sein werden. Deswegen ist es sinnvoll, sich früh genug mit dem eigenen Tod zu beschäftigen und die eigene Beerdigung zu planen. Am besten befasst man sich damit bereits in der Mitte seines Lebens. Folgende Fragen sollten Sie sich stellen:

10 Fragen zur eigenen Beerdigung:

  • Wie und wo möchten Sie bestattet werden?
  • Was für einen Sarg möchten Sie?
  • Was für einen Sargstein wünschen Sie?
  • Möchten Sie eine musikalische Begleitung der Trauerfeier?
  • Haben Sie Liederwünsche?
  • Soll es eine Trauerrednerin oder einen Trauerredner geben?
  • Wenn ja, was möchten Sie, dass die Person von Ihnen weiss?
  • Wer soll im Trauerfall informiert werden?
  • Wünschen Sie eine Aufbahrung?
  • Welches Gewand möchten Sie tragen?

Eigene Beerdigung planen: Bestattungsarten

Folgende Bestattungsarten sind in der Schweiz erlaubt:

Feuerbestattung (Einäscherung, Kremation)

Nach der Kremation wird die Asche in einer Urne gesammelt. Die Angehörigen dürfen die Urne privat aufbewahren oder die Asche im Freien verstreuen. Gesetzliche Auflagen gibt es in der Schweiz nicht; die Asche darf überall verstreut werden. In der Schweiz ist es auch möglich, aus menschlicher Asche einen Diamanten herzustellen. Die Urne kann aber auch auf einem Friedhof beigesetzt werden. Die Grabruhe beträgt zwischen 20 und 25 Jahren.

Der frühste Zeitpunkt der Kremation ist kantonal geregelt. In den meisten Kantonen beträgt die Totenruhe 48 Stunden. Im Kanton Tessin 24 Stunden.

Erdbestattung

Bestatter legen den Sarg auf einem Friedhof in die Erde. Die Grabruhe unterscheidet sich kantonal und beträgt durchschnittlich 25 Jahre. In das Grab kann man nach der Beerdigung Urnen beilegen, auf die Ruhezeit des Erdbestattungsgrabes hat das keinen Einfluss: Die Ruhezeit wird dadurch nicht verlängert.

Die Pflege der Gräber ist aufwendig oder die Hinterbliebenen wohnen nicht in der Nähe des Grabes. Darum ziehen viele etwa ein anonymes Gemeinschaftsgrab vor. Dort gibt es weder ein persönliches Grabmal noch eine Beschriftung. In einem solchen Grab werden mehrere Urnen in einer einheitlich gestalteten Anlage beigesetzt. Die Friedhofsverwaltung oder der Friedhofsgärtner übernehmen meist die Grabpflege.

Gruftbestattung

Im Tessin, in der Westschweiz und in Klöstern sargen Bestatter die Verstorbenen in einem Sarg mit Zinkeinlage und Druckluftfilter ein. Den Sarg vergraben sie danach nicht in der Erde, sondern setzen ihn in einem Hochgrab, in einer Gruft oder Mausoleum bei.

Eigene Beerdigung online planen

Es gibt seriöse Bestattungsfirmen, die Online oder auf Anfrage Auskunft darüber geben, welche Bestattungsarten möglich sind. Am besten sieht man auf der Webseite der Bestattungsfirma nach, ob das Ausfüllen auch online möglich ist. Das Ausfüllen ermöglicht die Einsicht in die Einsicht und Preise der Firma, man kann zudem seine persönlichen Vorstellungen kundtun und erhält so ein Angebot der Bestattungsfirma. 

Kosten: Wie teuer wird die eigene Beerdigung?

Die Preise einer Bestattung in der Schweiz unterscheiden sich kantonal und regional stark. Das liegt an der unterschiedlichen Organisation in den Kantonen. Vielerorts übernimmt die öffentliche Verwaltung die Organisation des Bestattungswesens, in anderen Kantonen privatrechtliche Unternehmen im freien Wettbewerb. Neben der Bestattung und der Zeremonie fallen vor allem die Grabnutzungs- und Pflegekosten ins Gewicht. Es lohnt sich, Bestattungspakete von verschiedenen Anbietern einzuholen und miteinander zu vergleichen. «Bestatterin oder Bestatter ist kein geschützter Berufstitel  – jede Person kann sich so nennen», sagt Berto Biaggi vom Schweizerischen Verband für Bestattungsdienste.  Er empfiehlt, sich nur an Bestatter zu wenden, die die eidgenössische Fachprüfung absolviert haben.

Was ist die günstige Bestattungsart?

Am günstigsten sind anonyme Gemeinschaftsgräber. Dabei wird auf eine Zeremonie und ein individuelles Grab mit einem Grabstein, Gravur und Grabpflege verzichtet. Zudem wird aus Platzgründen meist die Asche bestattet.

Für den Grabplatz und den Unterhalt eines Gemeinschaftsgrabes werden häufig einmalige Gebühren in Rechnung gestellt. In der Stadt Zürich kostet ein Grabplatz für auswärtige Personen 400 Franken, der Unterhalt 400 Franken.

Teurer sind Reihengräber und Urnennischen. Sie kann man individuell gestalten, mit einem Grabstein mit Inschrift, einer gravierten Platte und Blumenschmuck. Am teuersten sind Familien- und Privatgräber, da sie individuell angefertigt sind und Pflege benötigen.

Beerdigung planen: Ein Kostenbeispiel

Für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bern gelten folgende Gebühren (Grab für jeweils 20 Jahre, inklusive Verwaltungsgebühren, Grabplatzgebühren, Beisetzung und Grabfeldunterhalt, Beiträge gerundet):

Urne:

  • Reihengrab:  2500 Franken
  • Familiengrab: 9500 Franken
  • Urnennische: 2600 Franken
  • Gemeinschaftsgrab: 270 Franken

Sarg:

  • Reihengrab: 3700 Franken
  • Familiengrab: 10300 Franken
  • Gemeinschaftsgrab: 270 Franken

Weitere Beispiele finden Sie auf dem Onlineportal deinadieu.ch.

Wer seine Beerdigung frühzeitig plant, entlastet die Angehörigen.
Wer seine Beerdigung frühzeitig plant, entlastet die Angehörigen. © Pexels / Mike B

Eigene Beerdigung selber bezahlen?

Die Hinterbliebenen müssen die Kosten der Beerdigung, die Bestattungs- und Grabkosten aus dem Vermögen des Verstorbenen bezahlen. Deckt der Nachlass die Kosten nicht, haften die direkten Erben. Das sind Ehepartner, eingetragene Partner, Kinder und Eltern. Laut dem Bundesgericht müssen Familienangehörige die Bestattungskosten übernehmen. Viele Gemeinden übernehmen die Kosten allerdings ganz oder teilweise und bezahlen sie aus der Staatskasse.

Der Schweizerische Verband für Bestattungsdienste ermöglicht Vorauszahlungen für die Bestattung in die Vorsorgekasse des Verbandes einzuzahlen. Zudem schliesst man eine sogenannte Bestattungsanordnung mit dem Bestatter seiner Wahl ab, worin alle Wünsche festgehalten sind.

Kann man beerdigt werden, wenn man aus der Kirche ausgetreten ist?

Jede in der Schweiz wohnhafte Person hat das Anrecht auf eine ordentliche Bestattung, unabhängig von Religion, Konfession oder politischer Ansicht.

Konfessionslos zu sein heisst, dass man auf die kirchlichen Dienstleistungen verzichten möchte, zum Beispiel auf eine kirchliche Trauung. Doch auch wer aus der Kirche ausgetreten ist, kann bestattet werden. Der Entscheid liegt in der Regel bei der Pfarrerin oder dem Pfarrer. Denn für die Bestattung auf dem Friedhof ist ausschliesslich die jeweilige Einwohnergemeinde verantwortlich.

Beerdigung in der Schweiz: Wie läuft eine Beerdigung ab?

In der Schweiz folgt der Ablauf einer Beerdigung tief verwurzelten Traditionen und den individuellen Wünschen der Verstorbenen und ihrer Familien. Nach dem Todesfall informieren die Angehörigen in der Regel einen Bestatter, der bei der Organisation und Durchführung der Beerdigung unterstützt. Vor der eigentlichen Beisetzung findet oft eine Aufbahrung statt, bei der Freunde und Familie in Ruhe Abschied nehmen können.

Die Trauerfeier kann sowohl in einer Kirche als auch in einem weltlichen Rahmen stattfinden, je nach den Glaubens- und Lebensansichten des Verstorbenen. Musik, Lesungen und Ansprachen prägen die Zeremonie. Danach folgt die Beisetzung, die je nach Wunsch als Erdbestattung, Feuerbestattung oder in einer anderen Form durchgeführt wird. In der Schweiz ist es ebenfalls gängig, dass sich die Angehörigen und Freunde nach der Beerdigung zu einer Trauerfeier oder einem einfachen Beisammensein treffen. Hier wird des Verstorbenen gedacht, Geschichten ausgetauscht und Trost gespendet.

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