Pflege

Pflege zu Hause: Welche Unterstützung Angehörige erwarten können

Jährlich werden in der Schweiz mehr als 41 Millionen Stunden von Menschen aufgewendet, um ihre Angehörigen zu betreuen. Es ist wichtig, sich Zeit für die Freizeit zu nehmen, um nicht von Arbeit überwältigt zu werden. Hinzu kommt, dass die Pflegetätigkeit mit zunehmendem Alter an Umfang zunimmt. Für diese Arbeit können Pflegende verschiedene Hilfeangebote in Anspruch nehmen.

Die Betreuung zu Hause durch Angehörige ist zeitaufwendig.
Wer seine Eltern pflegt, macht die Pflege zu einer intensiven Lebensaufgabe. © FG Trade / E+

Pflegende Angehörige – das Wichtigste in Kürze:

  • Pflegende Angehörige spielen eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung von Familienmitgliedern oder nahestehenden Personen. Welche Aufgaben sie zu stemmen haben
  • Es gibt in der Schweiz verschiedene Entschädigungsoptionen, um pflegende Angehörige finanziell zu unterstützen. Das sind die Möglichkeiten
  • Das neue Bundesgesetz fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Angehörigenbetreuung und bietet Massnahmen zur Unterstützung pflegender Angehöriger. Warum das Gesetz nicht ausreicht
  • Pflegende Angehörige stehen oft vor der Herausforderung, ihre Pflegeverpflichtungen mit ihren beruflichen Verpflichtungen in Einklang zu bringen. Diese Bestimmungen gelten laut Gesetz

Viele Angehörige kümmern sich in der Schweiz intensiv um ihre alternden Verwandten. Sie kaufen ein, kümmern sich um Haus und Garten, helfen beim An- und Ausziehen, organisieren Mahlzeitendienste, achten auf die Einnahme der Medikamente, beantragen Hilfsmittel, begleiten bei Arztbesuchen und beteiligen sich aktiv an der körperlichen Pflege. Da die Arbeit mit der Zeit meist wächst, müssen sie sich vor Überforderung schützen. Wichtig ist es deshalb, Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen.

Wer sind die pflegenden Angehörigen?

Pflegende Angehörige  sind oft die Hauptquelle für Pflege und Unterstützung und bieten eine breite Palette von Dienstleistungen an, die von grundlegenden Versorgungsaufgaben bis zu komplexen medizinischen Aufgaben reichen. Nadine Bischof Loser, Leiterin des Fachbereichs Sozialberatung bei Pro Senectute Schweiz, betont: «Angehörige leisten in der Schweiz jährlich mehr als 41 Millionen Stunden Betreuungsarbeit.» Damit würden sie nicht nur den Grossteil der Pflegeverantwortung übernehmen, sondern würden auch erheblich zur finanziellen Entlastung des Gesundheitssystems beitragen. «In finanzieller Hinsicht entspricht dies einer Leistung von 81 Milliarden Franken pro Jahr.»

Doch was machen pflegende Angehörige? Ihre Aufgaben sind äusserst vielfältig und variieren je nach den individuellen Bedürfnissen und dem Gesundheitszustand der betreuten Person. 

Basisversorgung

Hilfe bei der Körperpflege: Dazu gehört das Baden, Duschen, Haare waschen, Zähne putzen, Rasieren und andere alltägliche Hygienemassnahmen.

Unterstützung bei der Mobilität: Hilfe beim Aufstehen, Hinlegen, Gehen, Treppensteigen und Umsetzen von einem Ort zum anderen.

Ernährung: Vorbereitung von Mahlzeiten, Hilfe beim Essen, Überwachung der Flüssigkeitsaufnahme und gegebenenfalls Verabreichung von Spezialkost.
Kleidung: An- und Ausziehen sowie Auswahl geeigneter Kleidung je nach Wetter und Anlass.

Hauswirtschaftliche Unterstützung

Alltagshilfe: Einkaufen von Lebensmitteln und anderen Notwendigkeiten.
Reinigungskraft: Reinigung des Haushalts und Wäscheversorgung.
Begleiterin oder Begleiter: Organisation und Begleitung zu Terminen und Aktivitäten.

Komplexe medizinische Aufgaben

Medikamentenmanagement: Vorbereitung und Verabreichung von Medikamenten, Überwachung von Nebenwirkungen und Koordination mit Ärztinnen und Ärzten bei Anpassungen.
Wundversorgung: Reinigung, Desinfektion und Verbandswechsel bei Wunden oder chirurgischen Eingriffen.
Physiotherapie: Durchführung von Übungen oder Massagen, die von einem Physiotherapeuten verschrieben wurden.

Medizinische Geräte

Hilfe bei benötigten Geräten: Handhabung und Überwachung von medizinischen Geräten wie Sauerstoffkonzentratoren, Infusionspumpen oder Beatmungsgeräten.
Kommunikation mit medizinischem Personal: Regelmässige Besprechungen mit Ärzten, Therapeuten und anderen medizinischen Fachkräften, um den Gesundheitszustand des Angehörigen zu überwachen und die bestmögliche Pflege zu gewährleisten.

Was steht pflegenden Angehörigen in der Schweiz zu?

Pflegenden Angehörigen in der Schweiz steht Unterstützung zu, da die Pflegebelastung erheblich sein kann. «Die Pflege führt zu substanziellen finanziellen Einbussen und schliesslich zu einer kleineren Rente aus der beruflichen Vorsorge und tieferen AHV-Leistungen», sagt Nadine Bischof Loser. Sie warnt: «Konkret erhöht die Doppelbelastung also das Risiko für Altersarmut.»

Angehörige leisten in der Schweiz jährlich mehr als 41 Millionen Stunden Betreuungsarbeit.

Es gibt in der Schweiz verschiedene Entschädigungsoptionen, um pflegende Angehörige finanziell zu unterstützen und ihre wichtige Arbeit anzuerkennen.  

  • Ergänzungsleistungen (EL): Personen, die aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit eine Rente der Invalidenversicherung (IV) beziehen und deren Rente und weiteres Einkommen die anerkannten Ausgaben nicht decken, können EL beantragen. Diese Leistungen können auch für pflegende Angehörige gelten.
  • Hilflosenentschädigung: Diese wird von der AHV oder IV an Personen gezahlt, die aufgrund einer erheblichen körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung dauerhaft auf die Hilfe Dritter angewiesen sind oder einen dauerhaften persönlichen Betreuungsaufwand benötigen.
  • Beiträge der Krankenkassen: Einige Krankenkassen bieten finanzielle Beiträge für pflegende Angehörige an, insbesondere wenn sie bestimmte Schulungen absolvieren.
  • Steuerliche Abzüge: In einigen Kantonen können pflegende Angehörige bestimmte Kosten in Zusammenhang mit der Pflege eines Angehörigen von den Steuern abziehen.
  • Gemeinde- und kantonale Unterstützungsprogramme: Je nach Wohnort können pflegende Angehörige zusätzliche Unterstützungsleistungen oder finanzielle Entschädigungen von Gemeinde oder Kanton erhalten.

Wie viel Geld für pflegende Angehörige? 

Das neue Bundesgesetz fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Angehörigenbetreuung und bietet Massnahmen zur Unterstützung pflegender Angehöriger. Dazu gehört die Fortzahlung des Lohns, auch wenn man kurzzeitig nicht arbeiten kann. Doch ausreichend seien die gemachten Schritte für die Betreuung von älteren Menschen nicht, bemängelt Nadine Bischof Loser. «Sie beziehen sich nur auf Kurzurlaube von bis drei Tagen zur Bewältigung von Notsituationen», begründet sie ihre Kritik. Deshalb fordert sie entschädigte Betreuungsurlaube für ältere Menschen und die Förderung von Entlastungsangeboten wie Tagesstätten, Hilfsdienstleistungen für zu Hause oder Coachings. Da viele betreuende Angehörige selbst im Pensionsalter seien, sei konkrete Entlastung notwendig, um Überlastung zu verhindern.

Es braucht entschädigte Betreuungsurlaube für ältere Menschen.

Pflege von Angehörigen und der Arbeitsmarkt in der Schweiz

 Das schweizerische Arbeitsrecht enthält Bestimmungen, die die Rechte von Arbeitnehmern schützen, die auch pflegende Angehörige sind. Wie sehen diese aus? 

Kurzfristige Abwesenheit wegen Pflege von Familienmitgliedern: Gemäss Art. 329 OR hat der Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte, kurzfristige Abwesenheit von der Arbeit, wenn er Familienmitglieder oder seinen Lebenspartner mit gesundheitlichen Problemen zu Hause betreuen muss. Die Dauer ist auf maximal drei Tage pro Ereignis und maximal zehn Tage pro Jahr begrenzt.

Längerer Betreuungsurlaub für kranke Kinder: Eltern, die nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können, um ihr gesundheitlich schwer beeinträchtigtes minderjähriges Kind zu pflegen, haben einen Anspruch auf bis zu 14 Wochen Betreuungsurlaub.

Kündigungsschutz: Während des Betreuungsurlaubs besteht kein besonderer Kündigungsschutz. Dies bedeutet, dass ein Arbeitnehmer während des Betreuungsurlaubs gekündigt werden kann, jedoch muss die Kündigung nicht willkürlich und ungerechtfertigt sein.

Arztzeugnis: Das OR verlangt nicht explizit, dass ein Arbeitnehmer ein Arztzeugnis vorlegt, wenn er sich wegen der Pflege eines Familienmitglieds von der Arbeit fernhält. In der Praxis kann der Arbeitgeber jedoch ein solches Zeugnis anfordern.

Was bedeutet es finanziell, Familienmitglieder länger zu pflegen?

Thomas Müller entscheidet sich, seinen Vater persönlich zu pflegen. Er verliert einen halben Monatslohn und Sozialversicherungsbeiträge. Jedoch kann dies durch Hilflosenentschädigungen kompensiert werden, die sich nach dem Grad der Hilflosigkeit richten (245 CHF bei leichter, 613 CHF bei mittlerer und 980 CHF bei schwerer Hilflosigkeit). Über die Ergänzungsleistungen, die sein Vater erhält, kann Thomas Müller den entgangenen Lohn geltend machen, sofern er nicht selbst in die Ergänzungsleistungsrechnung einbezogen ist. Die Art und Dauer der Pflege muss durch ein ärztliches Attest bestätigt werden. Die Krankenkasse deckt lediglich die Kosten professioneller Pflegedienste. Es ist ratsam, die Pflegedetails in einem Vertrag festzuhalten, den es zum Beispiel bei Pro Senectute gibt. Thomas Müller sollte zudem die Versicherungssituation seines Vaters bezüglich zusätzlicher Leistungen überprüfen.

Wie hoch sind die Ergänzungsleistungen? 

Ergänzungsleistungen (EL) in der Schweiz sind dazu gedacht, die wirtschaftlichen Folgen einer unzureichenden AHV- oder IV-Rente auszugleichen. Die Höhe der Ergänzungsleistungen ist individuell und hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Bedarf: Der Bedarf wird anhand des Existenzminimums berechnet. Dieses Existenzminimum setzt sich zusammen aus den anerkannten Ausgaben (z. B. für den Lebensunterhalt, die Krankenkassenprämien, die Mietkosten) und den Einkünften (z. B. Renten, Einkommen, Vermögen).

Einkommen und Vermögen: Es wird ein bestimmter Teil des Einkommens und Vermögens auf den Bedarf angerechnet. Übersteigen die anerkannten Ausgaben die Einkünfte, wird die Differenz als Ergänzungsleistung ausbezahlt.

Zusatzleistungen: In einigen Kantonen gibt es neben den Ergänzungsleistungen auch noch kantonale Zusatzleistungen, deren Höhe und Voraussetzungen je nach Kanton variieren können.

Ansprüche von pflegenden Angehörigen

Pflegende Angehörige haben in der Schweiz bestimmte Rechte und Ansprüche. Dazu gehören nicht nur finanzielle Unterstützungen, sondern auch Zugang zu Bildungsressourcen, Beratung und anderen Dienstleistungen, die helfen, die Pflegebelastung zu bewältigen.

Beispiele: 

  • Bildungsangebote: Es gibt verschiedene Organisationen und Institutionen, die Schulungen und Kurse für pflegende Angehörige anbieten, z.B. Pro Senectute, Rotes Kreuz oder Alzheimer Schweiz.
  • Beratungsstellen: Viele Kantone und Gemeinden haben Beratungsstellen für pflegende Angehörige, die Informationen, Unterstützung und Beratung bieten.
  • Entlastungsdienste: Dienste wie Spitex oder private Pflegedienste können zur temporären Entlastung in Anspruch genommen werden, wenn pflegende Angehörige beispielsweise Ferien machen möchten.
  • Betreuungsurlaub: Einige Arbeitgeber bieten ihren Angestellten Betreuungsurlaub an, damit diese sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern können.
  • Pflege- und Betreuungsvertrag: Es besteht die Möglichkeit, einen Vertrag abzuschliessen, in dem die Leistungen und Gegenleistungen zwischen pflegendem Angehörigen und dem Pflegebedürftigen festgehalten werden.
 

Pflegende Angehörige: weitere Unterstützungsangebote

Die Spitex ist eine wichtige Organisation in der Schweiz, die ambulante Pflegedienste anbietet. Sie unterstützt pflegende Angehörige durch Beratung, Bildung und direkte Pflegedienstleistungen.

Vorteile für pflegende Angehörige:

  • Fachkundige Pflege in der vertrauten häuslichen Umgebung.
  • Wertvolle Beratung und Unterstützung für die bestmögliche Pflege.
  • Zugang zu Schulungs- und Bildungsressourcen.
  • Möglichkeit zur Erholung und Entlastung.
  • Flexibilität in den Dienstleistungen und Anpassung an individuelle Bedürfnisse.
  • Kosteneffizienz im Vergleich zu stationären Einrichtungen.

«Ich kann nicht mehr» – Anlaufstellen bei Überforderung

Pflegende Angehörige sollten nicht nur auf ihre alternden Familienmitglieder achten, sondern auch auf sich selbst. Dies beinhalte die Fortführung eigener Interessen und Hobbys, um Kraft zu schöpfen, wie von Nadine Bischof Loser betont. Unterstützung für pflegende Angehörige könne auch darin bestehen, zuzuhören und über ihre Situation zu sprechen, um ihnen bei der Reflexion ihrer eigenen Grenzen zu helfen.

In der Schweiz ist es normal, dass pflegende Angehörige überfordert sein können. Es stehen spezielle Anlaufstellen zur Verfügung, die professionelle Unterstützung und Entlastung bieten. Diese reichen von Beratung und Coaching bis hin zur Lieferung von Mahlzeiten, Fahrdiensten, Hilfe bei administrativen Aufgaben und Reinigungsdiensten.

Beispiele:

  • Pro Senectute: Diese Organisation bietet Beratung, Kurse und weitere Unterstützungsangebote speziell für ältere Menschen und ihre pflegenden Angehörigen an.
  • Alzheimer Schweiz: Für Angehörige von Personen mit Demenz bietet Alzheimer Schweiz Beratung, Schulungen und Gruppentreffen an.
  • Beratungsstellen für Angehörige von psychisch Kranken: In vielen Kantonen gibt es spezialisierte Beratungsstellen, die Unterstützung für Angehörige von Menschen mit psychischen Erkrankungen anbieten.
  • Familienentlastungsdienste: Diese Dienste bieten temporäre Betreuung für pflegebedürftige Personen an, um den pflegenden Angehörigen eine Auszeit zu ermöglichen.
  • Selbsthilfegruppen: In vielen Städten und Gemeinden gibt es Selbsthilfegruppen, in denen sich pflegende Angehörige austauschen, unterstützen und voneinander lernen können.
  • Gemeindliche Sozialdienste: Die Sozialdienste der Gemeinden bieten oft Beratung und Informationen zu lokalen Unterstützungsangeboten an.
  • Berufliche und private Pflegeheime: Für temporäre oder dauerhafte Pflege können pflegende Angehörige auch auf die Dienste von Pflegeheimen zurückgreifen.
Ein Wohnzimmer mit einem StuhlPflegende Angehörige benötigen im Alltag Pausen und Momente der Reflexion . © meineeltern.ch

Statt Angehörige pflegen externe Pflegekräfte anstellen: wie geht das? 

Wenn die Pflegebelastung zu gross wird, kann es sinnvoll sein, externe Pflegekräfte einzustellen. Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über den Prozess, die Vorteile und die Bedingungen für die Anstellung externer Pflegekräfte in der Schweiz.

So gehen Sie am besten vor: 

  1. Bedarfsanalyse: Zunächst sollte der genaue Pflegebedarf ermittelt werden. Dazu gehört die Einschätzung, welche Tätigkeiten die Pflegekraft übernehmen soll und wie viele Stunden täglich bzw. wöchentlich Unterstützung benötigt wird.
  2. Auswahl einer Agentur oder Privatperson: Es gibt spezialisierte Agenturen in der Schweiz, die qualifizierte Pflegekräfte vermitteln. Alternativ kann auch eine Privatperson angestellt werden. In beiden Fällen sind Referenzen und Qualifikationen zu überprüfen.
  3. Vertragsabschluss: Es ist wichtig, einen Arbeitsvertrag abzuschliessen, der alle relevanten Bedingungen wie Arbeitszeiten, Lohn, Ferien und Kündigungsfristen enthält.
  4. Einarbeitung: Nach der Anstellung sollte eine Einarbeitungsphase erfolgen, in der die Pflegekraft mit den spezifischen Bedürfnissen des zu pflegenden Menschen vertraut gemacht wird.

Vorteile der Anstellung externer Pflegekräfte:

  • Entlastung: Für pflegende Angehörige bedeutet dies eine erhebliche Erleichterung, da sie sich Auszeiten nehmen und anderen Verpflichtungen nachgehen können.
  • Professionalität: Externe Pflegekräfte bringen oft eine professionelle Ausbildung und Erfahrung mit, wodurch eine qualitativ hochwertige Pflege sichergestellt wird.
  • Flexibilität: Die Dienste externer Pflegekräfte können flexibel in Anspruch genommen werden, je nach aktuellem Bedarf.

Bedingungen für die Anstellung:

  • Arbeitsrechtliche Bestimmungen: In der Schweiz gelten spezifische arbeitsrechtliche Bestimmungen, die bei der Anstellung beachtet werden müssen, z.B. bezüglich Arbeitszeiten, Mindestlohn und Sozialabgaben.
  • Versicherung: Es ist wichtig, die Pflegekraft korrekt bei der Unfallversicherung anzumelden und sicherzustellen, dass auch eine Haftpflichtversicherung besteht.
  • Arbeitsbewilligung: Für Pflegekräfte aus dem Nicht-EU-Raum kann eine Arbeitsbewilligung erforderlich sein.

Wie viel Lohn erhält eine externe Pflegekraft? 

 Das lässt sich nicht pauschal sagen, denn die Kosten für eine externe Pflegekraft in der Schweiz variieren je nach Region, Qualifikation der Pflegekraft und Art der benötigten Pflege. Im Durchschnitt könnten die Kosten für eine externe Pflegekraft für einen Tageseinsatz zwischen 30 und 50 Franken pro Stunde oder mehr liegen. Für einen vollen Tageseinsatz von beispielsweise 8 Stunden könnten die Kosten somit zwischen 240 und 400 Franken oder sogar mehr betragen.

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