Tod

Bestattungsvorsorge: Die eigene Beerdigung zu Lebzeiten planen und bezahlen

Wenn eine Person stirbt, ist die emotionale Belastung bei Angehörigen hoch. Hinzukommt: Ein Todesfall ist teuer. Eine Beerdigung kann schnell bis zu 9000 Franken kosten. Wer sich also schon zu Lebzeiten um seinen Todesfall kümmert, sorgt nicht nur in finanzieller, sondern auch in organisatorischer Hinsicht für Entlastung seiner Liebsten.

Nach einem Todesfall stellen sich viele Fragen, noch zu Lebzeiten können diese beantwortet werden.
Nach einem Todesfall stellen sich viele Fragen, noch zu Lebzeiten können diese beantwortet werden. © Ellie Burgin / Pexels

Bestattungsvorsorge – das Wichtigste in Kürze: 

Immer mehr Menschen möchten zu Lebzeiten ihre eigene Bestattung selber regeln und ihre Angehörigen damit entlasten. Welche Wünsche können Sie in einer Bestattungsverfügung festhalten? Wann macht ein Vorsorgevertrag mehr Sinn? Wir informieren Sie über diese Themen.

Was versteht man unter Bestattungsvorsorge?

Unter Bestattungsvorsorge versteht man Massnahmen, die Ihre Eltern zu Lebzeiten vornehmen, um für ihren Todesfall vorzusorgen. Ziel der Massnahmen ist es, die Angehörigen organisatorisch und finanziell zu entlasten. In Dokumenten halten Sie Ihre eigenen Vorstellungen von der eigenen Bestattung fest.

Vergleich: Verfügung, Versicherung oder doch Vertrag?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, für seine eigene Bestattung vorzusorgen:

Bestattungsverfügung

In einer Bestattungsverfügung kann man zum Beispiel festhalten, welche Bestattungsfirma Ihre Beerdigung oder welcher Gärtner die Grabpflege übernehmen soll. Auch kann man festhalten, ob man eine Trauerfeier wünscht und welche Trauerlieder gespielt werden sollen.

Eine Verfügung stellt aber keine finanzielle Absicherung für die Bestattungskosten dar. Der Grund: Das Dokument ist nur eine Willenserklärung, die die Bestattungswünsche einer Person festhält. Sie kann also Teil eines Testaments sein. Es empfiehlt sich, die Verfügung an einem für die Erben schnell zugänglichen Ort aufzubewahren oder sie bei einem Notar zu hinterlegen. Häufig findet die Testamentseröffnung erst nach der Beisetzung statt. Dann wäre es zu spät, die Verfügung zu verlesen.

Ein Muster für eine Bestattungsverfügung finden Sie hier.

Todesfallversicherung

Eine Todesfallversicherung ist eine Lebensversicherung. Mit der Versicherung stellt man sicher, dass Angehörige oder Partner im Todesfall finanziell abgesichert sind. Nach dem Tod des Versicherten wird eine bestimmte Kapitalsumme oder monatliche Raten an die vorher bestimmten Personen ausbezahlt. Mit der ausbezahlten Versicherungssumme können die Erben die Kosten für die Beisetzung, Trauerfeier bezahlen.

Bestattungsvorsorgevertrag

Ein Bestattungsvorsorgevertrag schliesst man in der Regel mit einem Bestattungsinstitut ab. Im Vertrag hält man alle Wünsche und Vorstellungen der eigenen Bestattung schriftlich fest. Die Bestattungskosten kann man im Voraus einbezahlen. Die Bestattungsinstitute vermitteln häufig an eine Treuhandgesellschaft. Mit ihr wird in der Regel ein Treuhandvertrag abgeschlossen. Die Treuhandgesellschaft verwahrt das einbezahlte Geld.

Wie sinnvoll ist eine Bestattungsvorsorge?

Eine Bestattungsvorsorge ermöglicht es einerseits, selbst zu bestimmen, wie die eigene Bestattung aussehen soll. Zudem stellt man sicher, dass die Bestattung im Voraus bezahlt ist. Ein weiterer Vorteil: Ihre Angehörigen werden organisatorisch und finanziell entlastet.

Eine Bestattungsvorsorge macht aber auch dann Sinn, wenn Sie oder Ihre Eltern eine besondere Bestattungsart wünschen. Beispiel: Ihr Vater wünscht, bei seinem Lieblingsbaum bestattet zu werden. Oder Ihre Mutter möchte in einem anonymen Gemeinschaftsgrab beigesetzt werden. Für solche Beisetzungen sollte der Wille schriftlich festgehalten werden, damit nach dem Tod keine Zweifel aufkommen.

Wie viel kostet eine Bestattungsvorsorge?

Die Kosten hängen mit den persönlichen Wünschen ab. Wichtige Kostenfaktoren sind etwa die Bestattungsart und Gestaltung und Ausrichtung der Trauerfeier. Der Vorsorgebeitrag wird anhand eines Kostenvoranschlags ermittelt.

Für die Bestattungsart holt man besten Offerten von verschiedenen Anbietern ein und vergleicht diese miteinander. Eine einfache Bestattung kann zwischen 1500 und 1900 Franken kosten. Im Preis inbegriffen sind:

  • ein Kremationssarg, ein Erdbestattungssarg oder eine Urne
  • Kosten für die Überführung ins Krematorium oder auf den Friedhof
  • Beratungskosten der Bestattungsfirma

Plant man eine Trauerfeier?  Je nach Aufwand und Auswahl der Speisen, die man auftischen möchte, können die Kosten höher oder tiefer ausfallen. Grundsätzlich gilt aber: Man sollte mit Kosten zwischen 2000 und 35000  Franken rechnen. 

Sind die Kosten steuerlich absetzbar?

Grundsätzlich können Personen, die die Beerdigungskosten bezahlt haben, steuerlich absetzen. Die Beerdigungskosten müssen in der Steuererklärung als aussergewöhnlichen Kostenpunkt angegeben werden.

Im Kanton Fribourg zum Beispiel sind Auslagen wie Kosten für die Todesanzeige, Bestattungsunternehmen, Grabstein bis zu einem Pauschalbetrag von 10 000 Franken abziehbar. Beerdigungskosten können bis zu einem Höchstbetrag von 15 000 Franken abgezogen – sofern diese belegt werden können.

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